Corona-Hilfsprogramme

Mehr Neustarthilfe für Selbstständige und Unternehmen in Berlin

Veröffentlicht: 09.03.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 09.03.2021
Panoramablick auf Berlin

Seit 16. Februar können Solo-Selbstständige in der ganzen Bundesrepublik die Neustarthilfe beantragen. Bislang wurden deutschlandweit schon über 68.000 Anträge gestellt und 404 Millionen Euro aus diesem Finanztopf ausgezahlt.

Und wer seinen Geschäftssitz in Berlin hat, kann sich jetzt Hoffnung auf weitere Zuschüsse machen: Denn das Bundesland hat jetzt beschlossen, die Bundeshilfen, die kleinen Unternehmen zugute kommen sollen, um ganze 500 Millionen Euro aufzustocken. Auch Unternehmen, die bisher durch die Raster fallen und nicht antragsberechtigt sind, sollen so Gelder erhalten. 

Berlin erhöht die Neustarthilfe auf 75 Prozent des Referenzumsatzes

Solo-Selbstständige können über die bundesweite Neustarthilfe bislang bis zu 50 Prozent eines Referenzumsatzes von 2019 erhalten. Diese Förderung wird das Land Berlin mit 150 Millionen Euro aus eigenen Mitteln ergänzen. Dadurch sollen Solo-Selbstständige die Möglichkeit erhalten, ihre in Anspruch genommene Bundesförderung von 50 Prozent auf bis zu 75 Prozent des Referenzumsatzes zu erhöhen. 

Für viele Betroffene dürfte ein Schönheitsfehler an der Erhöhung aber sein, dass der Maximalfördersatz nicht angehoben wird – dieser liegt weiterhin auch in Berlin bei 7.500 Euro. Wer sowieso schon diese Obergrenze an Neustarthilfe erreicht hat, dürfte von der Erhöhung daher nach jetzigem Stand nicht profitieren.

6.000 Euro für Kleinstunternehmen – 20 Millionen für bisher nicht antragsberechtigte Unternehmen

Die 150 Millionen, mit denen die Neustarthilfe für Selbstständige ergänzt werden, sollen auch für Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Angestellten genutzt werden. Diese können zusätzlich zur in Anspruch genommenen Überbrückungshilfe III einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro beantragen. Die Höhe dieser ergänzenden Hilfe soll sich nach dem Umsatz richten, auch ein fiktiver Unternehmerlohn soll förderfähig sein. 

Erstmals wird es in Berlin auch ein sogenanntes Härtefallprogramm geben. Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe, die bisher bei der Neustarthilfe des Bundes nicht antragsberechtigt sind und durchs Raster der Corona-Hilfen fallen, können dann Zuschüsse aus dem Berlin-Härtefallprogramm beantragen. Genauere Details zu den Antragsbedingungen sind noch nicht bekannt. 

Die Ergänzung von Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III soll ab Mai 2021 starten. 

Wer bekommt die restlichen 350 Millionen Euro aus dem Berliner Programm? 

Neben den 150 Millionen Euro zur Aufstockung der Bundeshilfen finden sich im Berliner 500-Millionen-Paket noch eine Reihe weiterer Posten, mit denen die von der Pandemie gebeutelte Wirtschaft unterstützt werden soll:

  • Rund 10 Millionen Euro gehen an den Liquiditätsfonds der Investitionsbank Berlin, die mit Krediten die Vorfinanzierung der Bundeshilfen für Hausbanken an Berliner Unternehmen erleichtern soll. Außerdem sollen mit Investitionszuschüssen in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro Arbeitsplätze in Gastronomie, Tourismus und auch stationärem Einzelhandel gesichert werden. 
  • Die Kongress- und Veranstaltungsbranche kann sich über Förderung in Höhe von 16,4 Millionen Euro freuen, während fünf Millionen Euro zur Stärkung des Ehrenamts und der Vereine verwendet werden sollen. Eltern, deren Kinder wegen Corona zu Hause betreut werden müssen, die aber keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Betreuungsgeld haben, werden mit insgesamt 75 Millionen Euro unterstützt. 
  • Auf Kultur- und Medienunternehmen entfallen bis zu 20 Millionen Euro, während für Kultureinrichtungen, für die die Bundeshilfen nicht ausreichen, zehn Millionen Euro bereitgestellt werden. Weitere kleine Hilfsprogramme für verschiedene Bereiche der Kulturbranche summieren sich auf über 46,3 Millionen Euro. 
  • Weitere 31,1 Millionen Euro werden in die Digitalisierung der Berliner Behörden gesteckt. Für die Förderung von elektronisch unterstütztem Lernen von Azubis werden zehn Millionen gelockert. Die übrigen 46 Millionen Euro werden in die Verstärkungsreserve fließen, um „mit ergänzenden Maßnahmen oder Programmen nachsteuern und kurzfristig Investitionslücken schließen zu können”, so der Berliner Senat. 

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