Eigenkapitalzuschuss und Erhöhungen

Jetzt noch mehr Zuschüsse bei der Überbrückungshilfe III

Veröffentlicht: 07.04.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 07.04.2021
Geldscheine und Münzen

Die Bundesregierung erhöht die Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Gerade für die Unternehmen, die am stärksten von der Krise getroffen wurden, werden die finanziellen Hilfen erweitert.  

Künftig können bis zu 100 Prozent der betrieblichen Fixkosten erstattet werden. Außerdem wird ein ganz neues Hilfsinstrument eingeführt: der Eigenkapitalzuschuss. Und auch an anderen Stellen bessert die Regierung noch einmal nach. 

Eigenkapitalzuschuss: Mehr Geld für stark betroffene Unternehmen 

Wer im Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III, also von November 2020 bis Juni 2021, einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten erleiden musste oder muss, hat Anspruch auf den neuen Eigenkapitalzuschuss. Der soll für Entlastung für Unternehmen sorgen, die in der Krise große Teile ihrer Rücklagen aufbrauchen mussten. 

Der Eigenkapitalzuschuss orientiert sich an dem Betrag, den Unternehmen im Rahmen der regulären Überbrückungshilfe III erhalten. Wer im dritten Monat mehr als 50 Prozent Umsatzeinbruch verzeichnet, erhält einen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent der Förderung aus der Überbrückungshilfe III. Im vierten Monat erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent, ab dem fünften Monat sind es sogar 40 Prozent. 

Dieser Eigenkapitalzuschuss wird dann für Unternehmen zusätzlich zur regulären Förderung aus der Überbrückungshilfe III gewährt und ausgezahlt. 

100 Prozent Fixkostenerstattung

Und auch bei den regulären Fördersätzen der Überbrückungshilfe III wird nachgebessert. Bisher konnten Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent nur bis zu 90 Prozent ihrer förderfähigen Fixkosten erstattet bekommen. Die Förderung wird in diesen Fällen jetzt auf bis zu 100 Prozent erhöht. 

Weitere Verbesserungen für Antragsteller

Die Bundesregierung schafft außerdem noch andere Verbesserungen für Unternehmen, die die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen müssen. Antragsteller können künftig in Härtefällen auch alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 angeben, die sich von den bisherigen Vorgaben unterscheiden. 

Eine weitere wichtige Veränderung: Künftig dürfen auch junge Unternehmen die Überbrückungshilfe beantragen, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden. Bisher galt der 30. April 2020 als Stichtag. 

Unternehmen und Solo-Selbstständige erhalten außerdem ein nachträgliches Wahlrecht bei der Schlussabrechnung, ob sie nach den Regeln der Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III abrechnen wollen. Die Bundesregierung verspricht sich davon, dass „die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt“ werden kann.

Die verschiedenen Corona-Hilfsprogramme der Bundesregierung waren auch das Thema in der neuesten Folge (03/21) des Podcasts von OnlinehändlerNews. In der Folge geht es darum, welche Hilfsprogramme aktuell überhaupt noch beantragbar sind, wer Anspruch darauf hat und warum es so viel Betrug rund um die Hilfen gibt. 

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