Kurzmeldung

Baden-Württemberg gewährt Unternehmerlohn bei Überbrückungshilfe III

Veröffentlicht: 19.05.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 19.05.2021
50-Euro-Scheine

Neben Berlin hat auch Baden-Württemberg am 18. Mai zusätzliche finanzielle Unterstützung für von der Coronakrise betroffene Unternehmen freigeschaltet. Die Landesregierung in Stuttgart gewährt Unternehmen künftig einen fiktiven Unternehmerlohn, der auch für den Lebensunterhalt genutzt werden kann. Das Bundesprogramm der Überbrückungshilfe III sieht so eine Verwendung der Gelder nicht vor, daher kommt nun der Vorstoß des Bundeslandes. 

Förderlücke der Bundeshilfen soll geschlossen werden

„Mit dem fiktiven Unternehmerlohn schließt das Land eine der letzten verbleibenden Förderlücken in der Überbrückungshilfe III des Bundes“, erklärte die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Die reine Fixkostenerstattung aus der Überbrückungshilfe III reiche für viele Selbstständige und kleine Unternehmer nicht aus, weil diese keine eigenen Gehälter bezögen. 

Fiktiver Unternehmerlohn wird als Pauschalbetrag gezahlt

Unternehmer und Selbstständige in Baden-Württemberg können für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 einen pauschalen Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass im jeweiligen Fördermonat ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. 

Ab sofort können Anträge für den fiktiven Unternehmerlohn im Rahmen eines Antrags auf Überbrückungshilfe III über die zentrale Antragsplattform für die Coronahilfen des Bundes gestellt werden. Wer die Überbrückungshilfe III bereits bewilligt bekommen hat, kann einen nachträglichen Änderungsantrag stellen und darüber den fiktiven Unternehmerlohn beantragen.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.