Coronahilfen

Selbstständige können ab sofort Neustarthilfe Plus beantragen

Veröffentlicht: 19.07.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 19.07.2021
Euro-Geldscheine

Seit dem 17. Juli können Solo-Selbstständige die Neustarthilfe Plus beantragen. Bereits seit einigen Monaten war bekannt, dass die Bundesregierung Verlängerungen für Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe plant. Die vorhergehende Neustarthilfe deckte den Zeitraum Januar bis Juni 2021 ab, die neue Neustarthilfe Plus gilt für Juli bis September 2021.

Auch die Überbrückungshilfe III wird als „Überbrückungshilfe III Plus” verlängert. Über dieses Programm sollen sich alle anderen Unternehmen betriebliche Fixkosten erstatten lassen können. Anträge sind bisher jedoch nicht möglich, sollen aber im Laufe des Monats Juli freigeschaltet werden. 

Das sind die Voraussetzungen für die Neustarthilfe Plus

Die Neustarthilfe Plus richtet sich vor allem an Solo-Selbstständige im Haupterwerb, aber auch Kapitalgesellschaften und Genossenschaften werden hiermit unterstützt. Bisher ist nur der Antrag für Solo-Selbstständige freigeschaltet. Für die anderen Unternehmensformen sollen die Anträge noch im Laufe des Monats folgen.

Die Tätigkeit muss vor dem 1. November 2020 aufgenommen worden sein und es dürfen parallel keine Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe III Plus in Anspruch genommen werden. Allerdings wird den Förderberechtigten ein Wahlrecht am Ende des Förderzeitraums eingeräumt. Man kann dann zwischen Neustarthilfe Plus und Überbrückungshilfe III Plus wechseln, wenn man merkt, dass das jeweils andere Programm besser zu den eigenen Bedürfnissen passt. 

Ob man durch vorherige Hilfsprogramme Zuschüsse erhalten hat, ist für die Neustarthilfe Plus aber irrelevant. So kann man die Hilfe erhalten, wenn man bereits die alte Neustarthilfe, Soforthilfe oder November- und Dezemberhilfe erhalten hat. Es ist auch möglich, jetzt die Neustarthilfe Plus zu beantragen, wenn man von Januar bis Juni die Überbrückungshilfe III bekommen hat. 

So berechnet man die Höhe der Neustarthilfe Plus

Die Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt. Am Ende des Förderzeitraums wird dann eine Endabrechnung fällig. Stellt sich hier heraus, dass der tatsächliche Umsatzeinbruch im Förderzeitraum Juli bis September niedriger ist als angenommen, muss die Neustarthilfe Plus anteilig zurückgezahlt werden. Nur bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent kann der Vorschuss in voller Höhe behalten werden. 

Wie schon bei der alten Neustarthilfe, ist auch jetzt ein Referenzumsatz aus dem Jahr 2019 die Grundlage zur Berechnung der Höhe der Vorschusszahlung. Allerdings kommt es jetzt – passend zum dreimonatigen Förderzeitraum – auf einen dreimonatig Referenzumsatz an. 

Man errechnet die Vorschusszahlung mit folgender Rechnung: Der Referenzumsatz ist der Jahresumsatz 2019 geteilt durch 12 (Monate) und multipliziert mit drei. Die Hälfte davon ist die Neustarthilfe Plus, die ausgezahlt wird. Also: 0,5 x ((Jahresumsatz 2019 / 12) x 3) = Neustarthilfe Plus. 

Maximal können Solo-Selbstständige 4.500 Euro für den dreimonatigen Förderzeitraum erhalten. Das entspricht einer Erhöhung der Höchstförderung von bisher 1.250 Euro auf 1.500 Euro monatlich. Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können abhängig von ihrer Mitgliederzahl sogar bis zu insgesamt 18.000 Euro für die drei Monate bekommen. 

Eine Solo-Selbstständige mit 20.000 Euro Jahresumsatz im Jahr 2019 würde dementsprechend einen Vorschuss in Höhe von 2.500 Euro für die drei Monate erhalten. Ab einem Jahresumsatz 2019 von 36.000 Euro hat man das Maximum erreicht und erhält 4.500 Euro. 

Rückzahlungen erfolgen nicht anteilig für jeden einzelnen Monat

In der Abschlussrechnung, die nach Ende des Förderzeitraums gemacht werden muss, muss genau aufgeschlüsselt werden, wie hoch der tatsächliche Umsatzeinbruch im Juli bis September 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 war. Dabei zählt aber nur der gesamte, zusammengerechnete Umsatz im Förderzeitraum. Es wird nicht für jeden einzelnen Monat berechnet, ob der Umsatzrückgang 60 Prozent beträgt, sondern in der Summe für drei Monate. Hat man im Förderzeitraum über 90 Prozent des Referenzumsatzes erwirtschaftet und damit weniger als 10 Prozent Umsatzeinbruch, muss der Vorschuss der Neustarthilfe Plus komplett zurückgezahlt werden. 

Antragstellung läuft wie bei der alten Neustarthilfe

Die Antragstellung erfolgt wie für den Zeitraum Januar bis Juni. Solo-Selbstständige können wählen, ob sie den Antrag über die Plattform der Bundesregierung selbst stellen oder einen prüfenden Dritten (z.B. Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) damit beauftragen. Bis zu 250 Euro werden für einen prüfenden Dritten dann auch direkt auf die Neustarthilfe Plus draufgelegt. Die Antragsfrist ist der 31. Oktober 2021. 

Ansonsten gelten für die Neustarthilfe Plus dieselben Regeln wie für die alte Neustarthilfe, die hier in unseren FAQ zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe nachgelesen werden können. Die Zuschüsse können auch für den Lebensunterhalt genutzt werden und werden nicht auf andere Hilfeleistungen oder die Grundsicherung angerechnet. In den FAQ der Bundesregierung kann man außerdem noch viele Beispiele und Informationen zu Sonderfällen finden.

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