Händlerbund Weihnachtsguide

Abmahnungen vermeiden und Kundenwünsche erfüllen – 21 Tipps für Ihr Weihnachtsgeschäft!

Veröffentlicht: 03.11.2021 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 03.11.2021
Weihnachtsguide

Online-Händler, die ihre Umsätze rund um das Weihnachtsgeschäft deutlich ankurbeln wollen, haben zahlreiche Möglichkeiten, sich entsprechend vorzubereiten: So können die eigenen Angebote derart optimiert werden, dass sie bei Google oder auf Online-Marktplätzen wie Amazon noch besser gefunden werden. Auch Werbeanzeigen, Rabattaktionen und Gewinnspiele oder Lieferversprechen können helfen, die Kunden zum Kaufen zu verführen.

Allerdings müssen Händler hierbei oft auch rechtliche Anforderungen berücksichtigen, um später nicht von Konkurrenten abgemahnt zu werden. Welche rechtlichen Fallstricke es gibt und wie sich Händler bestmöglich auf Weihnachten vorbereiten kann, hat der Händlerbund in seinem kostenlosen Weihnachtsguide für Sie zusammengefasst.

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Rechtliches: Lieferzeitangaben und Rückgaberecht

Kundenservice spielt um die Weihnachtszeit eine große Rolle: Fühlen sich die Kunden nicht gut umsorgt und bedient, kaufen sie im Weihnachtsstress einfach woanders. Viele Händler verweisen deshalb in den letzten Wochen darauf, dass ihre Produkte noch vor dem Weihnachtsfest bei den Kunden ankommen. Doch, Achtung! Manche Lieferzeitangaben sind nicht rechtssicher, wodurch Abmahnungen drohen. 

Ein Beispiel: Auf die Formulierung „Lieferbar bis zum Heiligabend“ sollten Händler verzichten, da sie zu unkonkret ist und nichts darüber aussagt, ob das bestellte Produkt auch tatsächlich „geliefert“ wird. Besser ist: „Heute (19.12.) bestellt – Lieferung bis zum Heiligabend garantiert“. Dies ist dann eine konkrete und rechtssicher Lösung, die für Händler dann aber auch bindend ist!

Eine weitere weihnachtliche Maßnahme vieler Händler ist, dass sie ihren Kunden ein verlängertes Rückgaberecht gewähren. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dies keine Auswirkungen auf das gesetzliche Widerrufsrecht hat, dass der Zeitraum dieser Verlängerung durch ein spezifisches Datum zeitlich begrenzt wird und alle Konditionen der Rückgabe genau erklärt werden. Sollten Sie bestimmt Produkte von diesem erweiterten Recht ausnehmen wollen, muss auch dies entsprechend erläutert werden.

Marketing: Newsletterwerbung und Gewinnspiele

Newsletter können – besonders wenn sie auf weihnachtliche Aktionen und Rabatte hinweisen – Kunden zum Kauf verführen. Doch nicht nur in der Weihnachtszeit gilt hier: Unerlaubte E-Mail-Werbung ist nicht zulässig! Um mit Newslettern werben zu dürfen, brauchen Sie die ausdrückliche Einwilligung der Kunden, zum Beispiel durch das Abhaken einer Checkbox. Zudem sollten Sie die Einwilligung protokollieren und eine entsprechende Klausel in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen. Darüber hinaus müssen die Kunden vor der Einwilligung über die Möglichkeit zur Abbestellung des Newsletters hingewiesen werden.

Auch in Sachen Gewinnspiele gibt es einige Stolperfallen: Wenn diese nämlich für die User nicht klar und eindeutig auch als Gewinnspiele erkennbar sind, kann es rechtlich unangenehm werden! Eine genaue Kennzeichnung sollte daher nicht fehlen. Auch darf ein Gewinnspiel laut dem Gesetzgeber nicht an den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen gebunden sein. Um Abmahnungen zu entgehen, sollten Unternehmen außerdem die entsprechenden Teilnahmeberechtigungen zur Verfügung stellen, die Laufzeit des Gewinnspiels transparent offenlegen und auch den Warenwert des Gewinns benennen.

Logistik: Vermeiden Sie leere Lager!

Nichts ist für das Weihnachtsgeschäft schlimmer, als in der Peak-Saison die Bestellungen der Kunden nicht erfüllen zu können, weil Ihnen aus Versehen die Produkte ausgegangen sind. Durch einen solchen Kardinalfehler verschenken Anbieter schlimmstenfalls nicht nur jede Menge Umsätze, sondern kann sie – auch bei schnellem Nachordern – ein gutes Ranking in den Suchergebnissen von Online-Marktplätzen kosten. Aus diesem Grund sollten Sie leere Lager unbedingt vermeiden. 

Hilfreich kann es dabei beispielsweise sein, einen Mindestbestand für A- und B-Artikel festzulegen. Registriert das System, dass bestimmt Produkte stark nachgefragt sind und langsam zur Neige gehen, kann auf diesem Weg eine automatische Nachbestellung ausgelöst werden.

Suchmaschinen: Gut geplant ist halb gewonnen!

Neben Werbeanzeigen auf Online-Marktplätzen ist gerade in der Weihnachtszeit auch die Optimierung der Produktdarstellung über die Suchmaschinen wichtig. Dabei ist es durchaus ratsam, aus Erfahrungen der Vergangenheit zu lernen und beispielsweise Keywords zu berücksichtigen, die in der Vergangenheit stark nachgefragt wurden. Weiterhin lassen sich auch aktuelle Nachfragen und Keyword-Schlager mit entsprechenden Tools nachverfolgen, wodurch sich Händler SEO-mäßig noch besser aufstellen können.

Behalten Sie dabei Ihre Budgets fest im Blick und überwachen Sie, wie Ihre Suchmaschinenanzeigen laufen. Das ist deshalb besonders wichtig, da sich die Werbepreise im Verlaufe der Weihnachtssaison teils deutlich ändern und auch steigern können – mehr Konkurrenten bei ähnlichen Artikeln und Anzeigen bedeuten in der Regel auch höhere Kosten für die werbetreibenden Unternehmen.

Sie wollen noch mehr Tipps? Kein Problem: In seinem Weihnachtsguide hat der Händlerbund insgesamt 21 Tipps für Online-Händler zusammengefasst, die neben den rechtlichen Aspekten rund um Lieferung, Gutscheine und Rabatte auch Bereiche wie Lager, Versand und Logistik, Shop-Design und Marktplätze, aber auch Kundenservice, Beratung und Suchmaschinen umfassen. 

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