Kurzmeldung

Die Neustarthilfe 2022 kann ab sofort beantragt werden

Veröffentlicht: 17.01.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 17.01.2022
Menschliche Hände zählen Euroscheine

Die Bundesregierung hat nun für Unternehmen und Selbstständige die Anträge für alle Zuschussprogramme freigeschaltet, die den Zeitraum Januar bis März 2022 abdecken. Nachdem die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV schon seit 7. Januar möglich ist, und auch schon die Härtefallhilfen der Bundesländer beantragbar sind, können Selbstständige seit 14. Januar die neue Neustarthilfe 2022 beantragen. 

Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro sind möglich

Die Neustarthilfe 2022 ist das Nachfolgeprogramm der Neustarthilfe Plus und ist in den Bedingungen sowie der Förderhöhe größtenteils unverändert. Solo-Selbstständige können den Antrag entweder selbst oder mithilfe von prüfenden Dritten über das Antragsportal der Bundesregierung stellen. Antragsfrist ist der 30. April 2022. 

Das Zuschussprogramm deckt den Förderzeitraum von 1. Januar bis 31. März 2022 ab. Antragsberechtigte Selbstständige können monatlich bis zu 1.500 Euro erhalten. Für den gesamten Förderzeitraum beträgt die Maximalförderung also 4.500 Euro. Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften können sogar bis zu 18.000 Euro erhalten. 

Weitere Informationen zur Berechnung der Höhe der Neustarthilfe, zur Endabrechnung und Rückzahlung haben wir bereits im Artikel „Selbstständige können ab sofort Neustarthilfe Plus beantragen“ aufbereitet.

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