27.04.2017 – Preisvergleichsportale: BGH Entscheidung erwartet | Baur will Millionen investieren | DocMorris klagt gegen Verbot

Veröffentlicht: 27.04.2017 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 27.04.2017

Der BGH entscheidet zu „manipulierten“ Preisvergleichen. Außerdem heute Morgen wichtig: Wegen Umsatzrückgang will der Versandhändler Baur einen zweistelligen Millionenbetrag in seinen Shop investieren und DocMorris geht gegen die Schließung seiner Automaten-Apotheke vor.

Tastatur mit Mauszeiger und Schrift Preise vergleichen
© keport – shutterstock.com

Heute entscheidet der BGH zu Bevorzugungen in Preisvergleichsportalen

Der Nutzer eines Preisvergleichportals erwartet sich eine neutrale und objektive Übersicht über die Preise einzelner Dienstleistungen oder Produkte. Der Clou, von dem der Besucher der Seite jedoch nichts weiß: Das Ranking in einem solchen Portal ist ein knallhartes Geschäft. Teilweise werden die Platzierungen davon abhängig gemacht, ob das Portal im Falle eines Vertragsabschlusses eine Provision erhält oder nicht. Der Kunde wird in die Irre geführt, da nicht das für ihn beste, sondern das für das Portal lukrativste Angebot in den ersten Positionen angezeigt wird. Der BGH muss nun darüber befinden, wie solche "manipulierten" Preisvergleiche kenntlich gemacht werden müssen (Verhandlungstermin am 27. April 2017 in Sachen I ZR 55/16).

Versandhändler Baur will in Online-Shop investieren

Der Versandhändler Baur will mehr Budget in seinen Online-Shop stecken. Wie bei heise.de zu lesen, will man einen zweistelligen Millionenbetrag investieren, um die Technik der Online-Plattform zu modernisieren. Grund für die Initiative ist der zurückgegangene Umsatz der Gruppe, die zum Otto-Konzern gehört. Im Geschäftsjahr 2016 war der Umsatz um 2 Prozent auf 667 Millionen Euro zurückgegangen. „Im Online-Handel konnten wir bei Baur unsere Ziele nicht erreichen", räumte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Albert Klein, ein. Neben dem Investment gibt es bei Baur zudem die Überlegung, erstmals auch Logistikstandorte außerhalb von Oberfranken aufzubauen und zu betreiben.

DocMorris klagt gegen Schließung der Automaten-Apotheke

Die Geschichte rund um die Automaten-Apotheke von DocMorris geht weiter. Nach dem das Regierungspräsidium Karlsruhe den Automaten erst vor Kurzem dicht gemacht hat, hat DocMorris nun den Verkauf mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wieder aufgenommen. Weiterhin, so neuhandeln.de, hat die Versandapotheke beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Klage gegen die Verfügung eingereicht. Hintergrund des Streits ist die unterschiedliche Auslegung der Versandhandelserlaubnis. Nach Ansicht von DocMorris wird die Abgabe von Medikamenten in einem Ladengeschäft durch diese abgedeckt.

 

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