Kolumne: Amazon – Hat denn keiner mehr Angst vor dem bösen Wolf?

Veröffentlicht: 12.01.2018 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 12.01.2018

Amazon hat hierzulande eine absolute Vormachtstellung. Dies ist Fakt. Erst vor kurzem veröffentlichte Zahlen zeigen, dass Amazons Marketplace-Händler weltweit auf einen unfassbaren Bruttowarenwert von 155 Milliarden Dollar kommen und CEO Jeff Bezos inzwischen sogar den Titel „Reichster Mensch der Welt“ tragen kann. Lange Zeit schienen auch die teils grenzwertigen Geschäftspraktiken des Online-Händlers seinem Erfolg keinen Abbruch zu tun: Auch wenn man sich als Händler durch die Vorgehensweise von Amazon benachteiligt fühlt, um wirtschaftlich zu arbeiten, kommt man um einen Verkauf auf der Plattform fast nicht herum.

Die vor ein paar Wochen von Birkenstock gefällte Entscheidung, nicht mehr auf Amazon zu verkaufen, hatte bereits erste Signalwirkung. Man wollte sich mit den Geschäftspraktiken des Versandhändlers – in dem Fall der lapidare Umgang mit Produktfälschungen – nicht mehr herumärgern und hat einen klaren Schlussstrich gezogen. Von vielen Händlern folgte daraufhin ein positives Feedback. „Endlich mal einer der Amazon die Stirn bietet. Weiter so.“ und „Glückwunsch!! Hoffentlich eine Signalwirkung für möglichst viele Hersteller und Händler, sich gegen das rücksichtslose, borniert händlerfeindliche Treiben dieser Plattform zu wehren“, konnte beispielsweise in unseren Kommentaren gelesen werden.

Neue Fälle zeigen: Auch kleinere Händler können gewinnen

Jetzt kann man natürlich behaupten, dass der Rückzug von Birkenstock von Amazons Plattform für den deutschen Schuhhersteller wenig Einbuße bringen wird, da sich das Unternehmen bereits als große Marke etabliert hat. Aber wie aktuelle Fälle zeigen, können auch Händler, die nicht die Größe eines Birkenstock haben, aktiv gegen Amazon vorgehen und vor allem gewinnen, wenn man nur den Mut aufbringt, sich auch tatsächlich gegen den Online-Riesen zu stellen. So konnten wir erst heute berichten, dass sich zwei Unternehmen juristisch gegen den Versandhändler wehren, einmal wegen der Auflistung von Konkurrenzprodukten und zu anderem wegen der Autovervollständigung. In einem Fall konnte bereits wegen verletzter Marken- und Wettbewerbsrechte ein Sieg erzielt werden.

Auch ein Fall aus Österreich wird aktuell unter den deutschen Händlern mit großem Wohlwollen registriert. Ein seit 2014 währender Rechtsstreit des Vereins für Konsumenteninformation konnte jetzt vor dem obersten Gerichtshofes in Österreich gewonnen werden. Die Folge: Amazon muss nun seine AGB an das österreichische Recht anpassen. „Für alle unseren südlichen Nachbarn ist es ein toller Erfolg, den ich mir für Deutschland auch wünschen würde“, hieß es beispielsweise von einem unserer Leser. „Glückwunsch. Habe großen Respekt, dass der Verein für Konsumenteninformation gegen Amazon vorgegangen ist. Sollten viel mehr Organisationen tun“, kommentiert ein anderer. Natürlich ist Amazon nach wie vor der Global Player schlechthin und wird es wohl in Zukunft auch noch bleiben. Die aktuellen Fällen und Urteile machen aber deutlich, dass auch der Online-Riese nicht unantastbar ist.

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