Ebay verschiebt Stichtag der neuen Bilderrichtlinie – Händlerbund unterstützt Händler bei der Umsetzung

Veröffentlicht: 07.02.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 18.04.2018

Durch neue Richtlinien des Online-Marktplatzes Ebay geben Online-Händler – egal ob sie wollen oder nicht – bestimmte Bildrechte an Ebay weiter. Für die Händler selbst ergeben sich dadurch Probleme, die sie zeitnah lösen müssen. Zwar hat Ebay den entsprechenden Stichtag nun verlegt, doch um auch weiterhin rechtssicher zu handeln, müssen viele Anbieter nun aktiv werden. Der Händlerbund hilft.

Kamera neben Laptop auf Tisch
© Bartolomiej Pietrzyk – shutterstock.com

Im Zuge des aktuellen Herbstupdates hat Ebay grundsätzliche Änderungen bei den Artikelbildern angekündigt, die auch eine Änderung der AGB mit sich bringen. Wie wir bereits hier berichteten, holt sich das Unternehmen dabei nach eigenen Aussagen „die Rechte zur Nutzung Ihrer Bilder und Produktinformationen“ ein. Anders formuliert: Sobald Händler Bilder auf die Plattform hochladen, übertragen sie die Nutzungsrechte der Bilder auch an Ebay bzw. führen eine Unterlizenzierung der Bilder an Ebay durch. Ebay darf die Bilder fortan also selbst weiter verwenden.

Noch einmal durchatmen: Ebay verschiebt Stichtag

Eigentlich hatte Ebay für die verpflichtende Umsetzung der neuen Bilderrichtlinie den 1. Februar 2018 anvisiert. Doch wie uns das Unternehmen nun mitteilte, wurde dieser Stichtag nun um drei Monate nach hinten verschoben: „Um unseren Verkäufern jedoch mehr Zeit für die Anpassung ihres Geschäfts an die neuen rechtlichen Anforderungen einzuräumen, haben wir die Frist zur Zustimmung zu den neuen Lizenzbedingungen auf den 1. Mai 2018 verlängert. Bereits seit Ende September 2017 hat eBay seine Händler dazu informiert.“

Das Unternehmen begründet diese Änderungen übrigens damit, dass man die Sichtbarkeit der Angebote mithilfe des Ebay-Katalogs verbessern wolle: „Der Hauptgrund für die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt in der Weiterentwicklung des eBay-Katalogs“, erklärt das Unternehmen auf Nachfrage. „Der eBay-Katalog ist eine Datenbank von Millionen von Produkten, die über die eBay-Websites verkauft werden. Wir verbessern diesen Katalog kontinuierlich, um das Verkaufen bei eBay einfacher und erfolgreicher zu machen. Für einen deutlichen Aufbau des Katalogs arbeitet eBay eng mit externen Katalog-Anbietern und Markeninhabern zusammen. Um jedoch eine bestmögliche Abdeckung zu gewährleisten, werden wir auch auf Produktdaten von Verkäufern zurückgreifen.“

Wo liegt das Problem mit den neuen Ebay-Richtlinien?

Das Problem der neuen Richtlinie liegt nun darin, dass die Unterlizenzierung der Bilder in vielen Fällen gar nicht erlaubt sein dürfte – nämlich dann, wenn Händler zum Beispiel keine selbsterstellten Fotos, sondern Bilder der jeweiligen Hersteller nutzen.

An eben diesen Bildern haben die Händler nur extrem eingeschränkte Nutzungsrechte und dürfen sie in der Regel erst recht nicht an Dritte unterlizenzieren. Eine unerlaubte Nutzung wäre als Urheberrechtsverstoß zu werten und kann dementsprechend mit hohen Geldstrafen und eventuell auch Nutzungsverboten sowie der Kündigung des Nutzungsvertrages geahndet werden. Einzig Händler, die ihre Produktbilder selbst anfertigen, durch Dienstleister anfertigen lassen oder ausschließliche Rechte an ihren Bildern haben, können diese freigeben und unterlizenzieren.

Was können betroffene Händler nun tun?

Händler mit eingeschränkten Nutzungsrechten an den verwendeten Bildern müssen sich also rechtlich absichern. Ansonsten ist der erfolgreiche und vor allem rechtssichere Handel auf Ebay in Gefahr. Dies betrifft sowohl B2C-Händler als auch Großanbieter.

Um Händlern das entsprechende Prozedere zu erleichtern, hat der Händlerbund eine kostenfreie Muster-Zusatzvereinbarung erstellt. Auf dieses Musterschreiben können Anbieter zurückgreifen, um sich mit den Herstellern bzw. Rechteinhabern der Bilder in Verbindung zu setzen und eine Lizenzerweiterung zu vereinbaren. Das Schreiben besteht aus einem Anschreiben mit der Darlegung der Problematik sowie einer Vereinbarung über die benötigte Lizenzerweiterung für die Nutzer.

 

Update vom 27. Februar 2018

Gute Nachrichten für gewerbliche Ebay-Händler: Der Online-Marktplatz zieht die umstrittene Bilderrichtlinie zurück. Die komlette Meldung gibt es hier

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