11.04.2018 – Neue Betrugsmasche: Drohanrufe gegen Online-Händler | Widerrufsrecht für Arzneimittel | Stromausfälle sorgen für Internet-Störungen

Veröffentlicht: 11.04.2018 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 11.04.2018

Online-Händler in Norddeutschland sehen sich mit einer neuen Betrugsmasche konfrontiert, das Widerrufsrecht gilt auch für online bestellte Arzneimittel und im deutschen Internetknotenpunkt DE-CIX ist es zu Störungen gekommen.

Telefon in Nahaufnahme
© Gajus – Shutterstock.com

Neue Masche: Betrüger drohen Online-Händlern mit Angriffen

In Norddeutschland kommt es offenbar derzeit zu einer neuen Betrugsmasche, die gegen Online-Händler eingesetzt wird. Wie NWZ Online berichtet, erhielten mehrere Online-Händler Drohanrufe, in denen ihnen auch mit dem Tode gedroht werde. So habe ein Motorrad-Händler aus Bad Zwischenahn (Ammerland) einen solchen Anruf erhalten: „Meine Brüder sind unterwegs, die stecken dein Haus an.“ Das Motorrad, das der Händler verkauft hatte, sei angeblich nur Schrott, für den er den Kaufpreis sofort zurückerstatten solle. Der vermeintliche Kunde habe sogar gedroht, den Händler umbringen zu lassen.

„Das ist offenbar eine neue Betrugsmasche“, erklärt Bernd Brunßen von der Polizei in Bad Zwischenahn. Die Betrüger suchen auf Händlerseiten nach Bewertungen von anderen Kunden und geben sich dann als diese Kunden aus, um mit wüsten Drohungen eine Auszahlung des Geldes zu erwirken. Die Polizei erklärte, dass die Drohungen nur Teil der Betrugs- und Erpressungsmasche seien. Betroffene sollten sich umgehend bei der Polizei melden.

Versandapotheken: Widerrufsrecht auch für Arzneimittel

Online-Apotheken stehen den stationären Apotheken in nichts nach. Sie bieten über moderne Kommunikationswege Beratungsmöglichkeiten und können auch mit einer schnellen Lieferung punkten. Für Kunden ein weiterer Vorteil: Sie können bestellte Medikamente sogar widerrufen. Eine speziell für Medikamente geltende Ausnahme vom Widerrufsrecht gäbe es im Gesetz nicht (Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22.06.2017, Az. 9 U 19/17). Dem schloss sich nun ein weiters Gericht an. Mit dem aktuell veröffentlichtem Urteil sieht auch das Oberlandesgericht Karlsruhe keinen Anlass, dem Kunden bei der Online-Bestellung von verschreibungs- und apotheken­pflichtigen  Arzneimitteln das Widerrufsrecht zu verwehren (Urteil vom 09.02.2018, Az.: 4 U 87/17). Das Gericht forderte den Betreiber der Online-Apotheke außerdem auf, eine kostenfreie Telefonnummer für die Kundenberatung anzubieten.

Stromausfall sorgt für weitreichende Internet-Störung

In der Nacht von Montag auf Dienstag kam es zu Stromausfällen im Franfurter Rechenzentrum des Dienstleisters Interxion. Da das Rechenzentrum auch den als größten Internetknotenpunkt der Welt geltenden DE-CIX beherbergt, kam es zu weitreichenden Ausfällen des Internets, wie Heise Online berichtet. Eine Vielzahl an Websites sei nicht erreichbar gewesen und DSL-Nutzer bemerkten einen verringerten Datendurchsatz. Kurz nach Mitternacht gab es erstmals Entwarnung: Der Datenverkehr wurde zunächst behelfsmäßig umgeleitet. Doch kurz danach kam es zu einem erneuten Stromausfall. Erst gegen 6:30 Uhr konnte DE-CIX wieder den Normalbetrieb verkünden. Wieso es zu den Stromausfällen kam, ist bislang nicht bekannt.

 

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