Kolumne: Die DSGVO und ihre absurden Netz-Reaktionen

Veröffentlicht: 25.05.2018 | Geschrieben von: Christian Laude | Letzte Aktualisierung: 25.05.2018

Abkürzungen sind eigentlich dafür da, den Alltag der Menschheit zu erleichtern. Gerade die deutsche Sprache bringt immer wieder Wörter hervor, die länger und komplizierter kaum sein könnten. Dementsprechend haben Abkürzungen von Grund auf eine positive Konnotation, denn sie tragen entscheidend dazu bei, dass die Menschheit an etwas sparen kann, was bei jedem stets Mangelware zu sein scheint: die Zeit.

Bei der Abkürzung DSGVO verhält es sich hingegen etwas anders. Mittlerweile ruft diese bei nahezu jedem negative körperliche und geistige Reaktionen hervor. Während der herkömmliche Internet-Nutzer völlig entnervt schon gar nicht mehr in sein E-Mail-Postfach blicken will, weil dort die dreihundertste DSGVO-Mail des Tages lauern könnte, fließt Angstschweiß von den Köpfen der Webseiten-Betreiber aufgrund der Panik, ob die Umsetzung wirklich korrekt vorgenommen wurde.

Panikmache & Galgenhumor

Diese Furcht sorgt für zwei Phänomene, die aktuell das Netz beherrschen: So löst beispielsweise eine Panikmache die nächste ab, und man kann teilweise kaum noch unterscheiden, was davon wirklich ernst gemeint ist und was wiederum dem Geist eines selbst ernannten Comedians entspringt. Hier sind wir auch schon bei der zweiten, derzeit alles beherrschenden Netz-Erscheinung: Beiträge, die in irgendeiner Form die DSGVO und ihre Auswirkungen aufs Korn nehmen. Mit den Tweets, die unter dem Hashtag DSGVO quasi im Sekundentakt neu reinprasseln, kann nicht einmal ein Donald Trump mithalten.

Ein Beispiel für völlig übertriebene und an den Haaren herbeigezogene Beiträge tummeln sich in diversen Facebook-Gruppen. Mimikama.at hat das ziemlich treffend zusammengefasst: Im Prinzip geht es darum, dass Gruppenmitglieder aktiv ihre Zustimmung geben sollen, auch künftig markiert und namentlich genannt werden zu dürfen. Die Einverständniserklärung soll mit dem Kommentar „Gelesen und akzeptiert.“ erteilt werden – und das von jedem Einzelnen. Was die Konsequenz wäre, wenn dies bis zum 25. Mai 2018 nicht geschieht, bleibt in dem konkreten Beispiel von Mimikama.at unklar. Ein Rausschmiss aus der Gruppe oder gar dem ganzen Internetz? Alles ist denkbar!

Noch größere Unsicherheit herrscht nur bei Newslettern. Wirklich jeder dürfte bereits eine Mail in seinem Postfach vorgefunden haben, in der dazu aufgefordert wird, die Anmeldung zu bestätigen und hierfür abermals einen Link zu betätigen. Dass die Genehmigung auch schon vorher notwendig gewesen ist, scheint dabei vielen gar nicht bewusst zu sein. In unserem OnAir-Podcast ist unsere Rechtsexpertin Yvonne Bachmann noch einmal ausführlich auf diese Frage eingegangen:

Wie die Social-Media-Welt mit der DSGVO umgeht

Weitaus mehr Spaß als ernst gemeinte Aufforderungen machen da schon die erwähnten Posts, die wie eine Flut über jede Social-Media-Plattform hereinbrechen und dabei für mehr als einen Lacher sorgen. Gerade bei Twitter findet sich die eine oder andere Perle, die dafür sorgt, dass man doch auch humorvoll mit dem Thema umgehen kann – egal, ob es sich dabei um vermeintliche Übersetzungen…

…(hoffentlich gefälschte) WhatsApp-Nachrichten…

…aktuelle Zahnarztbesuche… 

…oder neue Visitenkarten handelt.

Scheinbar hat eh, wie bereits unzählige Male zuvor, nur ein einziger Mensch auf diesem Planeten alles zu dieser weitreichenden Thematik verstanden und die DSGVO komplett durchgespielt:

Ruhe bewahren ist das A und O

Wie wir schon im Laufe des Gesprächs im Zuge unseres Podcasts festgestellt haben, gilt bei der DSGVO gerade aus Verbrauchersicht, bei offenen Fragen im Ratgeber des Postillons nachzuschlagen und insgesamt bestenfalls nicht in Panik zu geraten. Niemand wird euch irgendwo rausschmeißen. Und wie die folgenden Gestalten wird mit ziemlich großer Wahrscheinlich auch keiner enden:

In diesem Sinne: Wir haben eine Mission.

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