Das neue Onlinehändler Magazin Q3 2018: Online-Handel in die Schweiz, Markenrecht für Online-Händler, die Plattformstrategie von Otto.de

Veröffentlicht: 25.06.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 22.04.2022

So schnell kann’s gehen: Der Hochsommer ist da und 2018 liegt schon zur Hälfte hinter uns. Das heißt auch, dass es Zeit wird, Ihnen die Q3-Ausgabe unseres Online-Händler Magazins zu präsentieren – dieses Mal mit dem Themenspecial „Online-Handel in die Schweiz“. Darüber hinaus finden Sie in dem 140-seitigen Heft viele praktische Tipps, nützliche Infos und spannende Hintergrundinfos rund um den E-Commerce. Viel Spaß beim Lesen! 

Das neue Onlinehändler Magazin Q3 2018
© Händlerbund

Die Schweiz als Themenspecial

Will man als hiesiger Online-Händler expandieren und seine Produkte auch über die deutschen Ländergrenzen hinweg verkaufen, so ist die Schweiz für viele eine der naheliegenden Optionen. Und das hat auch seinen Grund: Schließlich ist der Weg nicht allzu weit und auch die Sprachhürde ist auf den ersten Blick gering.

Doch auch beim Handel in den Alpenstaat gibt es jede Menge zu beachten: nämlich Zoll- und Steuerregelungen, Versandaspekte, mehrere Amtssprachen, eine andere Währung etc. Und weil es dann doch recht umfangreiche Aspekte sind, mit denen man sich als expandierender Unternehmer auseinandersetzen muss, haben wir ein umfangreiches Themenspecial auf 16 Seiten zusammengestellt, das alle praktischen, rechtlichen und sonstig relevanten Belange zum Schweiz-Handel in den Blick rückt.

Onlinehändler Magazin Q3 2018: Schweiz im Fokus
© Händlerbund

Markenrecht und Produktpiraterie

Sollte man als Unternehmen die Arbeit auf sich nehmen, um eine eigene Marke ins Leben zu rufen? Wie funktioniert eigentlich eine Markeneintragung? Auf welche Unterstützung können Händler an dieser Stelle bauen? Und kann man Anspruch auf Markenschutz erheben, auch wenn diese nicht beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist? – All diese Fragen beantwortet unsere Rechtsanwältin Yvonne Bachmann in Ihrem Artikel „Markenrecht für Online-Händler“ ab Seite 132.

Onlinehändler Magazin Q3 2018: Markenrecht
© Händlerbund

Thematisch in die gleiche Kerbe schlägt übrigens auch der Beitrag zu Produktpiraterie im Online-Handel (ab S. 88). Hier werfen wir einen Blick auf die Probleme und Schäden, die Produktpiraten Jahr für Jahr verursachen, zeigen kuriose und teils absurde Beispiele von Fälschungen auf, sprechen mit dem deutschen Zoll über die Ausmaße der Piraterie und sprechen mit verschiedenen Unternehmen, wie diese mit der Problematik umgehen.

Marktplätze: Ottos Strategie und lokale Portale

Auch mit dem Thema Marktplätze haben wir uns in der aktuellen Ausgabe intensiv befasst. Zum einen haben wir uns beispielsweise die Strategie des Traditionsunternehmens Otto.de angeschaut, das auf eine jahrelange Erfahrung im Handel zurückblicken kann und in der jüngsten Zeit massiv am Ausbau der eigenen Plattform zum Online-Marktplatz gewirkt hat.

Zum anderen rücken wir im Beitrag „Lokale Online-Marktplätze – Chance oder nicht?“ eben jene Plattformen in den Blick, die in den vergangenen Jahren mit Fokus auf verschiedene Städte oder Regionen ans Netz gegangen sind. Besonders für Händler, die sich noch nicht digitalisiert haben, werden solche Marktplätze immer wieder als potenzielle Möglichkeit genannt. Was dran ist am Hype, lesen Sie ab Seite 82.

Onlinehändler Magazin Q3 2018: Lokale Online-Marktplätze
© Händlerbund

Und sonst so? – Mark Zuckerberg als Roboter, Starkoch Johannes King als Online-Händler und und und…

In der bunten Mischung, die sich in der Q3-Ausgabe des Online-Händler Magazins befindet, können Sie unter anderem folgende Themen entdecken: WhatsApp als Kundenkanal, Repricing-Tools, Versandverpackungen, Impulskäufe oder auch Augmented Reality im E-Commerce. Daneben geht es unter anderem um Facebook-Chef Mark Zuckerberg, der im Netz für kuriose Posts sorgte, Starkoch Johannes King, der nicht nur ein eigenes Sternerestaurant betreibt, sondern auch als Online-Händler aktiv ist, und Fragen zum Widerrufsrecht, die wir beantworten.

Onlinehändler Magazin Q3 2018: Mark Zuckerberg als Data
© Händlerbund
Onlinehändler Magazin Q3 2018: Widerrufsrecht
© Händlerbund

Sie mögen es lieber etwas handfester und möchten das Magazin als Printausgabe? Auch damit können wir dienen! Sie können sich das Heft einzeln oder wahlweise auch im Abo bestellen. Die Möglichkeit dazu finden Sie unter folgendem Link: 

Print-Ausgabe bestellen!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns stets auch über Ihre Anmerkungen, Lob und Kritik! 

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.