Top-Themen: Kritik an Googles Löschpraxis | Amazon Business expandiert | Uber in London | Amazon beruft Jury bei Streitigkeiten | Hermes unterliegt vor Gericht

Veröffentlicht: 27.06.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 27.06.2018

Der Mittwoch neigt sich seinem Ende. Doch bevor es so weit ist, fassen wir die wichtigsten Themen des heutigen E-Commerce-Tages noch einmal für Sie zusammen: Heute mit dabei: Kritik an Google und Amazon, Entwicklungen bei Amazon Business und Uber sowie einem Urteil zum Versanddienstleister Hermes.

Tastatur bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Stiftung Warentest kritisiert Google

Werden unwahre Behauptungen oder verleumderische Aussagen im Netz getroffen, so besteht das Recht der Betroffenen, von Google die Löschung zum entsprechenden Link aufzufordern. Doch genau diese Löschung beanstandet die Stiftung Warentest. Sie äußert Kritik daran, dass Google im Rahmen der Tilgungsprozesse zu ungenau arbeite und Inhalte durch eine Hintertür auch weiterhin aufrufbar seien. Und darüber hinaus könne soggar Einsicht in die Namen und Adressen der Beschwerdeführer genommen werden. Die ganzen Hintergründe zur Kritik lesen Sie an dieser Stelle.

Amazon Business in weiteren Ländern verfügbar

Die hauseigene B2B-Plattform von Amazon, nämlich „Amazon Business“ ist ab sofort auch in Italien und Spanien verfügbar. Mit dieser Ausweitung hat der Konzern die europäische Expansion nun vervollständigt, da der Dienst nun auf allen europäischen Amazon-Websites genutzt werden kann. Neben Spanien und Italien gibt es Amazon Business dementsprechend auch in Deutschland, Großbritannien und Frankreich, aber auch in den USA, Japan sowie in Indien.

Uber fährt wieder in London

Gegenwind bekommt der Taxikonkurrent Uber seit jeher aus verschiedenen Märkten. Auch in Großbritannien und speziell in London hatte der Fahrdienstvermittler so seine Probleme und musste vorerst den Dienst einstellen. Ihm wurde vorgeworfen, verantwortungslos zu handeln, wenn es um das Melden von Straftaten oder auch medizinische Kontrollen gehe. Nun jedoch darf Uber in London vorerst wieder fahren, wobei „vorerst“ in diesem Fall 15 Monate mit Bewährungsauflagen bedeutet.

Amazon will Streit durch Jury klären

Die Arbeitsbedingungen von Amazon standen in der Vergangenheit immer mal wieder in der Kritik. Auch aktuell gibt es kritische Stimmen, die ein bestimmtes Streitschlichtungsverfahren in den USA an den Pranger stellen. Dort schlichtet Amazon Arbeitskonflikte nämlich mancherorts mithilfe einer Jury, die aus einem Manager und drei regulären Angestellten besteht. Geht es um die Frage, ob ein Mitarbeiter bleibt oder entlassen wird, dann kommt die Jury zum Einsatz und trägt die Personalentscheidung. Mehr zum Thema lesen Sie auf dem Amazon Watchblog.

Hermes steckt gerichtliche Niederlage ein

Hermes musste vor Gericht nun eine Niederlage einstecken. Im Vereinigten Königreich wurde im Rahmen einer Verhandlung zum Thema Scheinselbstständigkeit entschieden. Das Arbeitsgericht in Leeds urteilte, dass einige Kurierfahrer nicht als Selbstständige, sondern als Angestellte einzuordnen seien, berichtet der Logistik Watchblog. Geklagt hatte die Gewerkschaft GMB Union. Die betroffenen Kurierfahrer dürfen sich freuen, denn aufgrund des Urteils haben sie nun einen Anspruch auf Urlaubsgeld und den gesetzlichen Mindestlohn. Hermes will das Urteil prüfen.

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