Top-Themen: Gesetzesentwurf zum Umsatzsteuerbetrug auf Marktplätzen | Sparkassen starten eigene Mobile Payment App | Neuer Standard für den Lebensmittel-Onlinehandel | Studie zum rechtssicheren Versand von Newslettern

Veröffentlicht: 28.06.2018 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 28.06.2018

Leider gibt es immer wieder Marktplatzhändler aus dem Ausland, die in Deutschland keine steuerlichen Abgaben leisten. Das könnte sich jedoch bald ändern: Das Ministerium für Finanzen hat nun einen Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2018 veröffentlicht. Diese und weitere News des Tages haben wir für Sie kurz und knapp zusammengefasst.  

Tastatur bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Umsatzsteuerbetrug auf Marktplätzen: Gesetzentwurf liegt vor

Ausländische Marktplatz-Händler, die in Deutschland keine Umsatzsteuer zahlen, könnten für die Marktplätze bald richtig teuer werden. Denn das Ministerium für Finanzen hat nun einen Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2018 veröffentlicht, in dem es unter anderem auch um die „Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet“ geht. So sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Betreiber von Online-Marktplätzen für Händler haften, die keine Umsatzsteuern zahlen, und die Ausfälle dann selbst tragen müssen – es sei denn, sie hatten keine Kenntnis davon, „dass der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht oder nicht im vollem Umfang nachkommt“. Welche Änderungen der Gesetzentwurf genau beinhaltet und welche Konsequenzen dies für Amazon, Ebay und Co. bedeutet, kann an dieser Stelle nachgelesen werden.

Deutsche Sparkassen launchen eigene Mobile Payment-App

Nachdem in Deutschland Google Pay gestartet ist, haben auch die deutschen Sparkassen bekannt gegeben, eine eigene App für das mobile Bezahlen starten zu wollen. Diese soll bereits zum 30. Juli 2018 verfügbar sein. Die kommende Sparkassen-App wird anders als bei Google Pay mit einer Girocard (früher „EC-Karte“) funktionieren. Zudem gaben die Sparkassen bekannt, dass man eine Kooperation mit Google Pay ausschließe, es sei „keine Option“. Gegenüber Apple Pay zeigt man sich hingegen aufgeschlossen.

DIN: Neuer Standard für den Lebensmittel-Online-Handel veröffentlicht

Es gibt einen neuen Standard für den Warenversand im Lebensmittel-Online-Handel. Die DIN Spec 91360 mit den Namen „Temperaturkonzept für den Versand von kühlpflichtiger und nicht-kühlpflichtiger Ware im Lebensmittel-Online-Handel“ beschreibt Anforderungen und Vorgaben für Verpackung und Versand von Sendungen sowie für Kühlketten im Lebensmittel-E-Commerce. Der neue Standard richtet sich in erster Linie an B2C-Unternehmen, die verarbeitete, unverarbeitete, kühlpflichtige und kälteempfindliche Lebensmittel verschicken. Weitere Informationen zu der Norm hat der Logistik Watchblog.

Studie zum E-Mail-Marketing veröffentlicht

Eine neue Studie zum E-Mail-Marketing des Beratungsunternehmens absolit hat eklatante Mängel beim rechtsicheren Versand von Newslettern zu Tage gefördert. Für die Analyse wurden 449 Händler unter anderem in puncto Newsletter-Anmeldung und Newsletter untersucht. Das Ergebnis: Gerade einmal vier Händler konnten die volle Punktzahl erreichen. Weitere Ergebnisse der Analyse können hier nachgelesen werden.

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