Money, money, money

Mit Abmahnungen reich werden: Geht das?

Veröffentlicht: 30.04.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.04.2024
Eine Ente sitz am Tisch eines Schlosses und zählt böse Geld

Die Sicherstellung eines fairen und gleichberechtigten Wettbewerbs auf Augenhöhe ist sicher ein nobles Gut und sie nützt der gesamten Branche. Doch ein Schelm, wer Böses dabei denkt, wenn man mit einer Abmahnung nicht noch den einen oder anderen Taler herausschlagen könnte.

Wer sackt sich die Kohle ein?

Eine Abmahnung im Online-Handel erfolgt in der Regel, wenn ein Shop gegen bestimmte rechtliche Bestimmungen verstößt. Dies kann von Urheberrechtsverletzungen über falsche Preisangaben bis hin zu irreführenden Produktbeschreibungen reichen. Abmahnvereine oder Unternehmen nutzen die Abmahnung scheinbar als Einnahmequelle. Sie durchsuchen das Internet nach kleinsten Fehlern in den Angeboten der Online-Shops, um diese dann abzumahnen. Häufig fordern sie neben der Unterlassung auch Schadensersatz.

Und hier ist der Irrtum, dem viele unterliegen. Sie gehen davon aus, die teils horrenden Kosten fließen in die Kasse der Abmahner:in. Dem ist aber gar nicht so, denn das Gesetz gesteht nur „die erforderlichen Aufwendungen“ zu. Das bedeutet nichts anderes als die Kosten für den Rechtsbeistand. Ergo verdient zunächst einmal nur dieser an der Abmahnung. Nach dem Sinn und Zweck des Wettbewerbsrechts geht es nur um die Unterlassung des Verstoßes und nicht um eine Bereicherung. 

Die Antwort lautet also: Die Kanzlei sackt das Geld ein und ja, kann damit reich werden. Welche Geschäftsmodelle hinter verschlossenen Türen vereinbart werden, wissen nur die Parteien selbst. Dass man massenhaft Abmahnungen verschickt und die Beute teilt, ist möglich, aber wohl selten nachweisbar.

Warum teilen, wenn man alles für sich behalten könnte?

Die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer greifen bei Verdacht auf einen Wettbewerbsverstoß auf eine Rechtsanwaltskanzlei zurück, denn zu komplex ist das Rechtsgebiet und zu umfangreich die einzuhaltenden Formalien im Falle einer Abmahnung. Doch wie wir bereits gelernt haben: Nur die Anwält:innen verdienen. Offiziell. Nun könnte man auf die Idee kommen, das Geld für sich zu behalten und die Abmahnung im Alleingang durchzuziehen. So schwer kann das doch nicht sein und nach dem Kassensturz kann man sich alles selbst in die Tasche stecken? Man kopiert einfach eine Abmahnung aus dem Internet und stellt eine plausibel klingende Rechnung, wie es eine beauftragte Kanzlei tun würde.

Keine gute Idee. Anders als die Rechtsanwaltschaft mit einer festen Gebührenordnung darf man im Abmahnfall lediglich „die erforderlichen Aufwendungen“ verlangen. Bis auf die Kosten für die Briefmarke oder einen Testkauf fallen Ausgaben bei Abmahnungen in Eigenregie aber nicht an. Selbst die Arbeitszeit, sofern man sie als reguläre Geschäftstätigkeit überhaupt berechnen darf, dürfte wohl kaum lukrativ sein. Allein abmahnen und reich werden? Daraus wird leider nichts.

Primäres Ziel: Mit Abmahnkosten Geld verdienen

Und obendrauf muss man sich noch einen weiteren, sehr bedeutenden Punkt anschauen, wenn es um das Thema Abmahnung geht: Den vielfach in die Waagschale geworfenen Rechtsmissbrauch. Abmahnungen sind zwar eine legale Maßnahme, um den ordnungsgemäßen Wettbewerb zu sichern. Wenn der gerügte Verstoß aber nur deshalb geltend gemacht wird, um „überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen“ zu verfolgen, ist dies rechtsmissbräuchlich. Und das Geschäftsmodell Geld verdienen ist eins davon. Das haben bereits mehrere Gerichte entschieden. Verfolgt ein Unternehmen überwiegend Eigeninteressen, namentlich die Erzielung von Abmahnkosten und die Zahlung von Schadensersatz, sei dies ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen, so der rote Faden in der Rechtsprechung.

Außer der Rechtsanwaltschaft darf niemand mit Abmahnungen Geld verdienen. Bevor nun der Einwand kommt: Ja, auch Kanzleien können Ärger bekommen, wenn sie zusammen mit ihrer Mandantschaft vom rechten Pfad abkommen. Die Fälle rund um die Google Fonts-Abmahnungen sind das jüngste Beispiel. Hier ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft. Das Gleiche gilt für Abmahnvereine wie dem Ido Verband. Dem Abmahnverein wurde nachgewiesen, dass man seinem Personal und Vorstand exorbitant hohe Gehälter zugeschachert hatte.

Anzeige: Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.