Eingeschränkte Marktauswahl muss offengelegt werden
Das Vergleichsportal Verivox muss deutlich angeben, dass es nur eine begrenzte Marktauswahl vorstellt, so entschied nun das OLG Karlsruhe.
... weiterlesenAlle Neuigkeiten zu Recht, Gesetz, Abmahnung und Urteilen finden Sie hier. Verpassen Sie keine wichtigen gesetzlichen Änderungen oder grundlegenden, richterlichen Entscheidungen im E-Commerce. Wir informieren alle Online-Händler über juristische Themengebiete, die für sie wichtig sind. Von Abmahnwelle über DSGVO bis hin zum Verpackungsgesetz und Widerrufsrecht: mit unseren Blogs bleiben Sie auf dem neuesten Stand.
Das Vergleichsportal Verivox muss deutlich angeben, dass es nur eine begrenzte Marktauswahl vorstellt, so entschied nun das OLG Karlsruhe.
... weiterlesenAußerdem: Sportmode-Anbieter Decathlon startet einen deutschen Marktplatz und eine DIHK-Umfrage warnt vor dem Ladensterben in der Innenstadt.
... weiterlesenOnline-Händler von Lebensmitteln sollten genau über die Kennzeichnungspflichten Bescheid wissen, bevor eine Abmahnung in Haus fliegt.
... weiterlesenDer Umgang mit ungeimpften Mitarbeitern wirft bei vielen Arbeitgebern Fragen auf. Manche Unternehmen planen nun extra 2G-Bereiche.
... weiterlesenScharfe Kritik an einem Thüringer Familienunternehmen, das eine Liste mit Fotos ungeimpfter Mitarbeiter im Pausenraum aufhing.
... weiterlesenNicht nur Werbeaussagen, auch Markenrechtsverletzungen sorgten diese Woche für teure Abmahnungen gegen Online-Händler.
Die Ampel-Verhandlungen laufen. Viele der Diskussionen sind dabei auch für den Online-Handel relevant.
Die Einkünfte aus Ebay Auktionen müssen offengelegt werden, wenn Sozialleistungen bezogen werden.
Außerdem: Das Fintech Billie hat 100 Millionen Dollar eingesammelt und Klarna steigt mit der Übernahme von Inspirock in den Reisemarkt ein.
... weiterlesenWeihnachten ist für viele die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Im Weihnachtstrubel sollten die rechtlichen Basics aber nicht aus den Augen verloren
... weiterlesenEin Unternehmen kann schnell gegründet werden. Dabei lauern aber auch einige rechtliche Fallstricke, die es zu vermeiden gilt.
Wird ein individuell gefertigter Treppenlift geliefert und eingebaut, besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das hat der Bundesgerichtshof festgestellt.
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