Kostenexplosion und Bürokratieaufwand: Ebay startet Petition gegen geplante Händler-Pflichten
Was hat es mit der Ebay-Petition auf sich und warum sollten sich Unternehmen an ihr beteiligen?
Was hat es mit der Ebay-Petition auf sich und warum sollten sich Unternehmen an ihr beteiligen?
Um Elektrogeräte ideal recyceln zu können, müssen sie gekennzeichnet und registriert werden. Dabei können auch reine Shops als Herstellende angesehen werden.
Abmahnungen wegen fehlender Elektroregistrierung sind keine Neuheit. Ein aktuelles Schreiben sorgt jedoch für Fragezeichen. Außerdem: Miele und das Deutsche Rote Kreuz.
Eigentlich gibt es für fast alles im Online-Handel Hinweispflichten. Wie sieht es bei Photovoltaikanlagen aus?
Das Elektrogesetz sorgt für einige Pflichten, die Hersteller von Elektrogeräte beachten müssen. Doch ab wann gilt man eigentlich als Hersteller?
Ab dem 1. Juli gilt eine neue Überprüfungspflicht auf Marktplätzen. Händler, die Elektrogeräte auf Amazon verkaufen, sollten schon früher tätig werden.
Zum 1. Juli tritt die Überwachungspflicht für Marktplätze in Kraft. Da die Registrierung Zeit braucht, muss jetzt gestartet werden.
Beim Verkauf von E-Zigaretten gibt es einige Vorschriften zu beachten, denn die Vapes fallen auch unter das Elektrogesetz.
Auf Marktplätze kommen in diesem Jahr neue Prüfpflichten nach dem Elektrogesetz zu. Wir haben nachgefragt, wann diese umgesetzt werden.
Die Gemeinsame Stelle für das Elektrogesetz soll die Einführung einer neuen, regelmäßig anfallenden Quartalspauschale einführen wollen.
Das Elektrogesetz basiert in vielen Punkten auf der europäischen WEEE-Richtlinie. Die Pflichten des ElektroG richten sich insbesondere an Hersteller solcher Geräte – hier spielt etwa die Registrierungspflicht eine Rolle. Aber auch Händler und Vertreiber sind davon betroffen. Auch hier spielt die Registrierung eine Rolle, gerade das Thema der Rücknahme ist für Vertreiber aber besonders wichtig.
Eine zentrale Institution in Sachen Elektrogesetz ist die Stiftung EAR, das steht für Elektro-Altgeräte Register. Diese übernimmt wichtige Koordinierungsfunktionen, stellt das Herstellerregister zur Verfügung und bietet diverse Informationen an.
Online-Händler, die Elektrogeräte oder Elektronikgeräte anbieten, sollten sich mit dem Elektrogesetz gut auseinandersetzen. Der Grund hierfür liegt bereits in der Herstellerregistrierung: Das ist zwar der Bezeichnung nach grundsätzlich die Aufgabe des jeweiligen Herstellers. Doch gibt es einige Konstellationen, in denen Online-Händler selbst zum Hersteller im Sinne des ElektroG werden, ohne dass sie das Gerät selbst produzieren. Hierzu kann bspw. der Import nach Deutschland führen, aber auch das Versäumnis des eigentlichen Herstellers, sich zu registrieren. Liegt keine Herstellerregistrierung vor und ein Händler bietet das Gerät dennoch auf dem Markt zum Verkauf an, so wird er selbst zum Quasi-Hersteller und muss entsprechende Pflichten erfüllen. Grundsätzlich gilt ein Vertriebsverbot, sofern keine Registrierung gegeben ist.
Zudem ergeben sich Rücknahmepflichten. Unterschieden wird hierbei zwischen der 0:1-Rücknahmepflicht und der 1:1-Rücknahmepflicht. Diese gelten prinzipiell auch für den Online-Handel und müssen rechtssicher umgesetzt werden. Hinsichtlich der Rücknahmepflicht bestehen für Vertreiber wie Online-Händler zudem Informationspflichten: Diese betreffen etwa Rückgabemöglichkeiten oder Hinweise in Bezug auf Batterien und Akkus. Zu achten ist auch auf die ordnungsgemäße Gerätekennzeichnung.
Wichtig ist die Einhaltung der Vorschriften nicht nur wegen der Möglichkeit, bei Verstößen hohe Bußgelder zahlen zu müssen. Beim Verstoß beispielsweise gegen die Registrierungspflicht, die Pflicht zur Rücknahme oder gegen Vorschriften zur Kennzeichnung oder zur Information droht den Verantwortlichen zudem eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, die mit hohen Kosten einhergehen kann.