Hilfe, mein Hund ist eine Katze
Hunde, die miauen, statt zu bellen? Katzen, die nicht springen, sondern schlaff auf dem Sofa liegen? Wir klären auf: Wenn Haustiere ne Macke haben.
Hunde, die miauen, statt zu bellen? Katzen, die nicht springen, sondern schlaff auf dem Sofa liegen? Wir klären auf: Wenn Haustiere ne Macke haben.
Wer billig kauft, kauft zweimal, lautet eine einfache Weisheit. Aber: Was ist, wenn das Billigprodukt innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt geht?
Die Online-Handelsplattform verfolgt die Strategie, „gnadenlos ehrlich“ zu sein, konsequent weiter – und weist jetzt Retouren- und Gewährleistungsfallquoten aus.
Die Käuferin hatte den Austausch der defekten Möbelstücke verlangt und den Restkaufpreis zurückgehalten. Die Monteure durften dann aber nicht in die Wohnung.
Möbel, Fitnessgeräte oder Klaviere – im Internet werden auch schwere sowie sperrige Produkte bestellt. Welche Pflichten haben Unternehmer, wenn das Produkt zurückgeschickt werden soll?
Die Ware hat einen Mangel und soll zurück zum Verkäufer – wie steht es nun um die Transportkosten dafür?
Als Hersteller direkt an Verbraucher verkaufen – das ist en vogue und bietet Vorteile. Für den Erfolg sollten dabei einige Vorschriften beachtet werden.
Der rechtssichere Verkauf solcher Produkte wird ab kommendem Jahr komplexer. Was verlangt die neue Rechtslage?
Die Novellierung des Sachmangelbegriffs wird ab dem 1. Januar 2022 Händler vor neue Herausforderungen stellen. Diese Auswirkungen erwarten Händler.
Mit der Umsetzung der Warenkaufrichtlinie ändern sich auch die Regeln zur Beweislastumkehr. Welche Auswirkungen hat das auf Händler?
Das Gewährleistungsrecht regelt zunächst, dass der Verbraucher Anspruch auf „Nacherfüllung“ hat. Der Händler muss die defekte Sache also entweder reparieren oder direkt eine neue Sache liefern. Hier liegt es am Kunden, wofür er sich entscheidet. Als Händler hat man allerdings das Recht, die Reparatur zu verweigern, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch wären, dann kann der Händler auf die Lieferung einer neuen Sache zurückgreifen. Als Händler hat man in der Regel höchstens zwei Versuche, die Kaufsache zu reparieren, danach hat der Kunde ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf eine Minderung des Kaufpreises.
Bei der Gewährleistung kommt es darauf an, ob die Ware bei Gefahrübergang, also in der Regel dann, wenn der Kunde die Ware erhält, einen Mangel hat. Denn der Händler muss natürlich nicht dafür aufkommen, wenn dem Kunden die Ware nach ein paar Monaten Nutzung herunterfällt und daraufhin kaputt geht. Das Gewährleistungsrecht ist dennoch sehr verbraucherfreundlich, denn bis zu einem Zeitraum von einem Jahr, geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Behauptet der Händler etwas anderes, muss er beweisen können, dass die Sache ohne Mangel an den Kunden übergeben wurde.
Das Gewährleistungsrecht steht dem Kunden zwei Jahre lang zu. Nach Ablauf der zwölf Monate Beweislastumkehr muss allerdings der Kunde beweisen können, dass der Mangel nicht erst nachträglich entstanden ist, hier wird es für den Händler also etwas einfacher. Beim Verkauf von gebrauchter Ware kann der Händler den Zeitraum auf ein Jahr verkürzen, das muss allerdings vor Vertragsschluss geregelt werden.