Markeneintragung „Webinar“ – Was steckt dahinter? (Update)
Das Wort Webinar ist tatsächlich als Marke eingetragen. Besteht Grund zur Sorge?
Das Wort Webinar ist tatsächlich als Marke eingetragen. Besteht Grund zur Sorge?
Ein Händler auf Amazon wurde zu Unrecht abgemahnt, denn: Der Fehler ging aufs Konto des Abmahners.
In Zeiten von Corona müssen sich Angestellte und Kunden so gut es geht schützen. Einem Spuckschutz-Anbieter droht aber teurer Ärger.
Ein Marktplatzhändler hatte ohne Erlaubnis des Rechteinhabers Waren auf Amazon verkauft. Den Marktplatz trifft laut EuGH dabei keine Haftung.
Wenn es um seine Goldhasen geht, versteht Lindt keinen Spaß. Da das Unternehmen bisher mit seiner Marke scheiterte, versuchte es der Schokoladenfabrikant erneut.
Cheetos werden in Deutschland nicht regulär verkauft, sondern sind als Importartikel nur in speziellen Shops erhältlich. Könnte der Verstoß gegen Markenrechte ein Grund dafür sein?
Zwar hatten sich die Beklagten zur Unterlassung verpflichtet, einen Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe hat der Kläger aber dennoch nicht.
Das Europäische Gericht hat entschieden, dass das Cannabis-Logo gegen die öffentliche Ordnung verstößt.
Laut BGH darf sich Testanbieter Öko-Test auf die Bekanntheit seiner Marke berufen und gegen die unberechtigte Nutzung vorgehen.
Den Schlussanträgen des Generalanwalts zufolge könnte Amazon für Verstöße gegen das Markenrecht haften, wenn es Waren von Dritthändlern versendet.
Um markenrechtlichen Schutz zu erlangen, muss eine Marke nicht zwangsläufig in einem Markenregister eingetragen werden. Bereits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit dieses im beteiligten Verkehrskreis bekannt ist, kann Markenschutz entstehen. Allerdings ist dies ein Punkt, über den sich gern gestritten wird, da er sehr beweisbedürftig ist. Anders hingegen sieht es aus, wenn eine Marke eingetragen ist. Eine eingetragene Marke genießt erst einmal immer den Schutz, bis sie gelöscht wird. Die Eintragung kann beispielsweise beim Deutschen Marken- und Patentamt erfolgen.
Marken gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. So gibt es Wortmarken, Bildmarken, aber auch Klangmarken und Farbmarken. Auch, wenn man umgangssprachlich oft von einer Marke spricht, sind nicht selten mehrere gemeint. So ist Adidas sowohl als Wort- als auch als Bildmarke eingetragen.
Wird eine Marke kopiert oder ein Produkt in den Keywords mit einem geschützten Markenbegriff beworben, ohne ein Markenprodukt zu sein, so handelt es sich in der Regel um einen Markenrechtsverstoß. Der Inhaber der Marke hat dann einen Anspruch auf Unterlassung. Dieser Anspruch wird durch eine Abmahnung geltend gemacht. Da es bei dem Ruf der Marke oft um viel Geld geht, sind Streitwerte von über 100.000 Euro keine Seltenheit. Entsprechend kann eine einzelne Abmahnung schnell mal über 2.000 Euro Anwaltsgebühren generieren, die der Markenrechtsinhaber direkt von demjenigen verlangen darf, der die Marke widerrechtlich verwendet hat.