Porno-Portale ziehen vor Gericht

Darf der deutsche Jugendschutz Porno-Portale aus dem Ausland beschränken?

Veröffentlicht: 05.04.2023 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 05.04.2023
Frau auf Sofa mit Laptop

Die Rechtsstreitigkeiten zwischen der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM) und verschiedenen Betreibern von Pornografie-Portalen ziehen sich bereits seit einigen Jahren hin. Wie Golem berichtet, klagen jetzt drei Betreiber mit Sitz in Zypern vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die LfM. Denn da diese ihren Sitz gar nicht in Deutschland haben und ihre Angebote für Zuschauerinnen und Zuschauer aus der ganzen Welt zur Verfügung stellen, sehen sie ihre Rechte durch die deutsche Institution beschränkt. 

Unabhängig davon, wie man nun persönlich zu den Forderungen der Jugendschützer steht, ergibt sich daraus eine durchaus wichtige Frage: Inwiefern dürfen deutsche Gesetze ausländische Unternehmen beschränken, und welche Behörde müsste diese Beschränkung gegebenenfalls durchsetzen?

Weitreichende Thematik: Berufung soll zugelassen werden

Die Porno-Portale Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby haben allesamt ihren Unternehmenssitz auf Zypern. Die auf den Portalen verbreiteten Inhalte stehen jedoch Nutzerinnen und Nutzern auf der ganzen Welt zur Verfügung. Inwiefern jetzt das deutsche Recht die Verbreitung besagter Inhalte beschränken darf, ist aktuell Gegenstand im Hauptsacheverfahren am Düsseldorfer Verwaltungsgericht. 

Eine Entscheidung fällten die Düsseldorfer Richter nun noch nicht. Aufgrund der weitreichenden Thematik und deren Verkettung mit dem EU-Recht wolle die Vorsitzende Richterin Maria Appelhoff-Klante aber jedenfalls eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulassen. Auch gebe es in diesem Bereich bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung. 

 

Ist Jugendschutz eine EU-Angelegenheit?

Die LfM ist der Ansicht, dass es den Betreibern in Deutschland nicht erlaubt werden sollte, ihre jugendgefährdenden Medien ohne funktionierenden Jugendschutz zu verbreiten. Bereits 2021 hatte die Düsseldorfer Kammer in einem diesbezüglichen Eilverfahren der Landesmedienanstalt Recht gegeben. Das Oberverwaltungsgericht NRG (OVG) hatte den Beschluss bestätigt. 

Auch in anderen EU-Staaten wird der Wunsch nach Jugendschutz dabei zunehmend lauter. Wie ein Sprecher der LfM betonte, seien Frankreich, Österreich, Italien und Luxemburg derzeit bei der Prüfung ihrer Optionen. Wer sich dagegen bisher eher ruhig verhielt, sei die Regierung Zyperns.

In einem anderen Verfahren gegen das Portal xHamster konnte ein Kontakt zu eben jener Regierung etabliert werden. Wie diese sich nun zukünftig in die Thematik einbringt, bleibt abzuwarten.

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