McDonald's-Betreiberin

Verfassungsbeschwerde gegen Tübinger Verpackungssteuer eingelegt

Veröffentlicht: 11.09.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 11.09.2023
McDonalds-Verpackungen

Dass die 2022 in Tübingen eingeführte Verpackungssteuer für Einwegverpackungen bei Take-away-Gerichten und -Getränken im Wesentlichen rechtmäßig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bereits im Mai entschieden (wir berichteten). Doch mit diesem Urteil will sich eine örtliche Betreiberin einer McDonald's-Filiale nicht zufriedengeben und hat nun, wie kurz nach der Entscheidung des BVerwG angekündigt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingelegt.  

Rechtsstreit geht vor BVerfG weiter

Die Stadt Tübingen darf eine Steuer auf Einwegverpackungen bei den Verkäufern von Speisen und Getränken erheben – so entschied das BVerwG (Urteil vom 24. Mai 2023, Az. 9 CN 1.22). Die Universitätsstadt versucht über die Erhebung der Steuer die Verunreinigung des Stadtbilds durch weggeworfene Verpackungen zu verringern. 

Das schmeckte der Betreiberin einer McDonald's-Filiale so gar nicht, weshalb sie die kommunale Entscheidung nicht hinnehmen wollte. Die Klage der Fast-Food-Kette vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg war zunächst erfolgreich: Die Satzung wurde für insgesamt unwirksam erklärt. Doch dagegen setzte sich wiederum die Stadt Tübingen mit der Revision zum BVerwG zur Wehr – und bekam Recht. 

Nun geht der Rechtsstreit in die nächste Runde: Das BVerfG soll die Rechtmäßigkeit der Satzung prüfen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte bereits, nach Angaben des Spiegels, den Eingang der Verfassungsbeschwerde der Franchise-Nehmerin aus Tübingen. 

McDonald's hält einheitliche Lösung für erforderlich

Der Fast-Food-Konzern McDonald's wolle die Franchise-Nehmerin aus Tübingen weiter unterstützen: „Der Grund dafür ist, dass wir nach wie vor davon überzeugt sind, dass es in dieser Fragestellung einer bundesweiten und -einheitlichen Lösung bedarf. Insellösungen wie in Tübingen sind insbesondere für landesweit tätige Unternehmen nicht darstellbar.” So würde eine bundesweite Lösung nicht nur Planungssicherheit für die etwa 200 mittelständischen Franchise-Nehmer:innen bieten, sondern auch Innovationen rund um nachhaltigere Verpackungen besser gefördert werden. 

Wie die Stadt Tübingen mitteilt, hat die Verfassungsbeschwerde derzeit keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Verpackungssteuer: „Sie wird erhoben gemäß den Anpassungen des Bundesverwaltungsgerichts”, so eine Sprecherin der Stadt. Für Einwegverpackungen und Einweggeschirr werden demnach 50 Cent und für Einwegbesteck und Hilfsmittel wie Strohhalme werden 20 Cent fällig. Die zuvor eingeführte Obergrenze von 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit hatte das BVerwG bereits kassiert. 

DUH fordert bundesweite Abgabe

Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wolle der Fast-Food-Konzern mit der Verfassungsbeschwerde „mit allen Mitteln mutige Kommunalpolitik verhindern”, anstatt „Einweg endlich aus seinen Filialen zu verbannen”. Darüber hinaus fordert die DUH in einer Pressemitteilung alle Kommunen dazu auf, sich dem Tübinger-Modell anzuschließen und Bundesumweltministerin Steffi Lemke solle eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent für unnötiges Einweggeschirr einführen, um dieses finanziell unattraktiv zu machen. 

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