NetzDG

Bußgeldverfahren gegen X/Twitter eingestellt

Veröffentlicht: 02.01.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 03.01.2024
X auf Smartphone

Gegen X, ehemals Twitter, wurden im April letzten Jahres drei Bußgeldverfahren eingeleitet. Grund waren vermeintliche Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Konkret ging es um Vorgaben zum Beschwerdemanagement des NetzDG.  Die Verfahren wurden nun jedoch vom Bundesamt für Justiz (BfJ) wieder eingestellt, wie Heise berichtet. 

Geldbuße bis zu 5 Millionen Euro

X wurde vorgeworfen, nicht effektiv gegen Nutzer:innen vorzugehen, die volksverhetzende, beleidigende oder bedrohende Äußerungen posten. Nach dem NetzDG droht in einem solchen Fall eine Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro. Seit August gilt zudem der Digital Services Act (DSA), der das NetzDG zum Großteil abgelöst hat. Das NetzDG hat in Bezug auf einige Straftaten allerdings strengere Regeln als der DSA. Sodass das BfJ im Oktober noch betonte, dass die Verfahren gegen X weiterhin fortgeführt werden.  

EuGH-Urteil gegen Österreich ausschlaggebend

Der Europäische Gerichtshof hat im November eine Entscheidung zugunsten von X getroffen, bezüglich des österreichischen Pendants zum NetzDG. Das Gericht urteilte, dass Österreich die Plattform nicht regulieren darf, wenn das Unternehmen in einem anderen EU-Land seinen Sitz hat. Denn die Plattform unterliegt bereits den einschlägigen EU-Vorschriften, welche im Land, in dem die Plattform ihren Sitz hat, gelten. So darf keine Regulierung eines weiteren Landes vorgenommen werden, so der EuGH.

Das Bundesamt für Justiz nimmt nun an, dass diese Entscheidung auch auf den deutschen Rechtsstreit übertragbar ist. Daher wurde das Bußgeldverfahren eingestellt. 

Anders sieht es aus, wenn der Sitz der Plattform außerhalb der EU liegt. Ein weiteres Verfahren des BfJ gegen Telegram läuft weiter, da die Messenger-App ihren Sitz in Dubai hat. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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