Mehrwegangebotspflicht

Deutsche Umwelthilfe gewinnt gegen Edeka, Yormas und Dunkin Donuts

Veröffentlicht: 08.02.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 08.02.2024
Einweggeschirr

Seit gut einem Jahr sind Gastronomen, Caterer und Cafés dazu verpflichtet, eine Mehrwegverpackung anzubieten, wenn sie Speisen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen. Die Regelung, die sich im deutschen Verpackungsgesetz findet, ist eine Umsetzung der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie (wir berichteten). So soll die Nutzung bestimmter Einwegkunststoffartikel gemindert werden. 

Einige Unternehmen sind dieser Pflicht allerdings nicht nachgekommen. Dagegen zog die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor Gericht und war erfolgreich, wie sie in ihrer Pressemitteilung bekannt gab.

Gericht zwingt Unternehmen zum Handeln

Unter anderem ging die Deutsche Umwelthilfe gegen Edeka, Yormas und Dunkin Donuts vor. Vor den Landgerichten in Berlin, Deggendorf, Stuttgart und Nürnberg-Fürth waren sie damit erfolgreich. Zuvor wurden die Unternehmen dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, dem kamen sie allerdings nicht nach. Daraufhin reichte die DUH Klage ein. Die entsprechenden Unternehmen sind nun dazu verpflichtet, die gesetzliche Pflicht umzusetzen, andernfalls drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro. 

Aufforderung an die Behörden

Die Deutsche Umwelthilfe forderte außerdem die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, die Pflichten konsequenter zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. Die Bundesgeschäftsführerin der DUH Barbara Metz, nannte die Urteile ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe. „Das ist auch dringend nötig, denn pro Jahr fallen bundesweit 5,8 Milliarden Einwegbecher und 4,5 Milliarden Essensboxen als Abfall an. Es ist ein Armutszeugnis, dass Unternehmen wie Yormas oder Händler wie Edeka Fromm gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, sich an geltende Gesetze zu halten.“ so Matz.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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