Am vergangenen Freitag stimmte der Bundestag für das Cannabis-Gesetz (CanG). Damit soll die im Koalitionsvertrag geplante Cannabis-Legalisierung umgesetzt werden. Die CSU prüft nun, ob sie Klage gegen dieses Vorhaben einreichen kann.
„Wir vonseiten des Freistaats Bayern, wir werden uns an allem beteiligen, was dieses Gesetz außer Kraft oder verzögert oder später oder anders in Szene setzen lässt“, verkündete Parteichef Markus Söder laut Beck-Aktuell am 26.02.2024. Weiterhin greift der Politiker viele diskutierte Kritikpunkte auf: „Dieses Gesetz ist nicht nur schädlich für junge Menschen und gefährdet nicht nur ihre Sicherheit und Gesundheit, sondern ist schlichtweg nicht umsetzbar.“ Es bleibt unklar, wer die Einhaltung überhaupt überprüfen soll und wie mit laufenden Strafverfahren wegen des noch illegalen Besitzes von Cannabis umgegangen werden soll.
Söder möchte nun zunächst prüfen lassen, ob die Bundesländer möglicherweise doch über den Bundesrat zustimmen müssen, obwohl das Gesetz derzeit nicht als Zustimmungsgesetz betrachtet wird. Der Bundesrat hat jedoch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Außerdem soll untersucht werden, ob das Gesetz ungelöste Sicherheitsfragen birgt. Diese Prüfung gestaltet sich nicht einfach, weshalb Söder eine Klage sorgfältig abwägen muss.
Söder machte überdies klar, dass er das CanG sehr restriktiv anwenden werde: „Wer mit dem Thema Cannabis glücklicher werden will, der ist woanders besser aufgehoben als in Bayern. Das werden wir garantieren.“