Verzögerungen

Neues Zollgesetz in der Schweiz: Was bedeutet das für deutsche Online-Händler?

Veröffentlicht: 13.03.2024 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 13.03.2024
Schweizer Flagge auf Tastatur

Die Zollgesetzgebung in der Schweiz steht vor einer umfassenden Überarbeitung, die vom Nationalrat genehmigt wurde und erhebliche Auswirkungen auf den Paketversand haben könnte. Das neue Gesetz ermöglicht es Importeuren und Exporteuren, selbst zu entscheiden, wer für die Zollabfertigung von Paketen verantwortlich ist. Dies kann entweder selbst übernommen oder an Verbraucher delegiert werden. Kritiker befürchten, dass der Paketversand so erheblich langsamer, komplizierter und teurer wird.

Sollten die Online-Shopper selbst für die Abfertigung zuständig sein, müssten diese künftig zusätzliche Dokumente und Informationen bereitstellen, wie beispielsweise die Sendungsverfolgungsnummer, Zollnummer, Gewicht der Sendung, Inhaltsangaben sowie eine Kopie der Rechnung, berichtet ecommercenews zu den neuen Regularien. Diese Informationen liegen den Verbrauchern in der Regel allerdings nicht vor.

Massive Kritik aus Politikkreisen

Für die Schweizer Bevölkerung hat die geplante Gesetzesänderung daher erhebliche Auswirkungen: Kunden, die beispielsweise etwas in Deutschland bei Zalando oder einem anderen Online-Shop bestellen, stehen plötzlich vor der Entscheidung, die Verzollung selbst vornehmen zu müssen. „Bisher ist es so, dass die Post das Päckchen für Sie verzollt. Künftig müsste die Post Sie fragen, ob Sie das Päckli selbst verzollen wollen oder ob sie das für Sie machen soll. Dann müssten Sie sagen: Was? Verzollen, wie geht das? Ich habe keine Ahnung“, so die Kritik von Politikerin Jacquelin Badran beim Schweizer Portal 20 Minuten

Zusätzliche Aufgaben für Lieferdienste

Das neue Gesetz, welches von einigen Schweizer Politikern als „Monster“ bezeichnet wurde, sieht außerdem zusätzliche Aufgaben für die Zustellunternehmen in der Sortierung und Lagerung vor, was zwangsläufig zu erheblichen Verzögerungen führen würde. Die Schweizer Post müsste den Kunden zusätzliche Angaben für den Zollprozess liefern, was einen erheblichen Mehraufwand für den Logistiker bedeuten würde. „Insbesondere müsste die Post weiter das Paket aus dem standardisierten Prozess aussortieren und bis zur durchgeführten Verzollung zwischenlagern“, betont eine Post-Sprecherin. 

Gegner der Gesetzesänderung befürchten, dass diese Lieferverzögerungen mehrere Tage dauern könnten, und argumentieren, dass die neuen Zollregeln die Bürokratie nicht verringern, sondern erhöhen werden.

Ändert sich etwas für die deutschen Händler?

Finanzministerin Karin Keller-Sutter warnte jetzt ebenfalls vor den Folgen des neuen Zollgesetzes und befürchtet, dass dies den Warenfluss zum Erliegen bringen könnte, da Pakete vorübergehend gelagert werden müssten, bis klar ist, wer die Waren nun letztendlich anmeldet. Für Schweizer Händler könnte die neue Gesetzesänderung allerdings von Vorteil sein, da sich möglicherweise mehr Kunden dafür entscheiden, im Inland zu bestellen, um den neuen Zollregularien gänzlich aus dem Weg zu gehen.

Noch ist die Änderung des Zollgesetzes nicht beschlossen. Der entsprechende Artikel rund um die eigenständige Verzollung der Pakete durch Kunden könnte also noch abgeändert werden. Für deutsche Online-Händler ändert sich bislang also nichts.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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