Digital Services Act

Plant die EU-Kommission ein Verfahren gegen Amazon?

Veröffentlicht: 16.11.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 16.11.2023
Amazon vor EU Flagge

Die EU-Kommission nimmt Amazon unter die Lupe und hat sich an den Marktplatz-Riesen mit einem „förmlichen Auskunftsersuchen“ gewandt. Dabei geht es einmal um die Einhaltung verbraucherschützender Normen, aber auch um Bestimmungen des Digital Services Acts (kurz DSA). 

Amazon sieht sich nicht als „Big Player“

Der Digital Services Act verpflichtet die sogenannten „Big Player“ des Internets zur Einhaltung bestimmter Vorgaben. Obwohl Amazon zu den größten Marktplätzen der Welt gehört, wehrte sich Amazon gegen die Einordnung als „sehr große Online-Plattform“ (wir berichteten).

Im Auskunftsersuchen der EU-Kommission soll es dabei um die Verbreitung illegaler Produkte und den Schutz der Grundrechte gehen. Die EU-Kommission möchte außerdem überprüfen, ob Amazons Empfehlungssysteme mit den Bestimmungen des DSA übereinstimmen. 

Die Informationen muss Amazon bis zum 6. Dezember 2023 zur Verfügung stellen. Daraufhin entscheidet die EU-Kommission, ob ein Verfahren nach Artikel 66 des DSA eingeleitet wird. 

Geldbuße bei Nichtbeachtung

Der DSA legt unter anderem fest, dass Plattformen Auskunft darüber geben müssen, warum Nutzer:innen bestimmte Inhalte empfohlen bekommen. Auch dürfen sensible Daten, wie sexuelle Ausrichtung oder ethnische Herkunft, nicht mehr für Werbung genutzt werden. 

Wenn Amazon falsche, unvollständige oder irreführende Angaben macht, kann eine Geldbuße fällig werden, die bis zu einem Prozent der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen kann. Sollte Amazon gar nicht antworten, kann die EU-Kommission ein Zwangsgeld verlangen. 

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