Überzogene Mahngebühren

Verbraucherzentrale Sachsen ruft zur Sammelklage gegen Zalando auf

Veröffentlicht: 27.10.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.10.2023
Zalando-Zentrale in Berlin

Erst die Ware, dann das Geld. Nach diesem Grundsatz kaufen viele Menschen immer noch gerne im Internet ein. Bleibt bei den Unternehmen dann die fällige Zahlung aus, greifen viele erst zur kostenfreien Zahlungserinnerung und im nächsten Schritt zu einer kostenpflichtigen ersten und zweiten Mahnung. Über die Höhe lässt sich trefflich streiten, denn gefestigte Rechtsprechung gibt es noch nicht. Das könnte sich bald ändern, wenn die von Zalando seit Mitte Oktober 2023 verlangten Mahngebühren auf dem Richtertisch landen.

„So holen wir gemeinsam ihre Mahnkosten zurück“ 

Relativ populistisch weist die sächsische Verbraucherzentrale die säumige Zalando-Kundschaft auf ein vermeintlich rechtswidriges Vorgehen hin. Seit dem 13.10.2023 soll einer der größten deutsche Mode-Shops mit der zweiten Mahnung einen Betrag von 5,30 Euro von seiner säumigen Kundschaft verlangen. „Viele zahlen diesen Betrag, schließlich haben sie die Zahlungsfrist versäumt und vertrauen darauf, dass sich einer der größten europäischen Versandhändler an geltendes Recht hält“, kommentiert die Verbraucherzentrale Zalandos Vorgehen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine identische Zahlungsaufforderung per Mail erhalten haben, können sich ab sofort einer möglichen Sammelklage anschließen, denn die Kosten seien nicht mit geltendem Recht vereinbar. Zum einen gäbe es keine Grundlage in den Zalando-AGB. Zum anderen seien die tatsächlich anfallenden Kosten bei E-Mail-Mahnungen „verschwindend gering“.

Unternehmen kommen mit rechtswidrigen Praktiken nicht mehr durch

Teilnehmen können alle Betroffenen, die ebenfalls eine solche Mahnung ab dem 13. Oktober 2023 erhalten und bezahlt haben und das entsprechende Formular der Verbraucherzentrale Sachsen ausgefüllt haben. Die Verbraucherzentrale prüft im Anschluss, ob die für eine Sammelklage nötige Anzahl an Betroffenen zusammengekommen ist und reicht die Klage ein. Auch ein späterer Anschluss ist noch möglich. 

Den Weg frei für die Möglichkeit der Sammelklage eröffnete erst ganz frisch das neue Verbandsklagegesetz, welches genau für solche Fälle geschaffen wurde. Exakt an dem Tag, an dem Zalando seine möglicherweise unlauteren Zahlungsaufforderungen verschickte, trat das Gesetz erst in Kraft und lieferte damit offenbar eine Steilvorlage für die Verbraucherschützer. Damit ist die drohende Sammelklage gleich der erste große Praxistest für die neue Klagemöglichkeit. Vor allem die Kleinstbeträge wie in dem aktuellen Fall können nun gebündelt auf den Prüfstand gelangen, während es nach altem Recht kaum einer wegen fünf Euro auf einen Rechtsstreit ankommen ließ.

Wir haben Zalando um ein Statement gebeten, welches wir ergänzen, sobald es uns vorliegt.

Update vom 30.10.2023

Zalando teilte unserer Redaktion mit, dass man für eine zweite Mahnung lediglich eine Gebühr von 3,50 Euro in Rechnung stelle, was jedoch nur einen geringen Anteil der Kund:innen überhaupt betreffe. Auf Nachfrage machte das Unternehmen jedoch keine weiteren Angaben zu den beanstandeten Mahngebühren. Ob das vorgeworfene Mahnprozedere daher aktuell noch angewandt wird, ist unklar. Auch zu der aktuell drohenden Sammelklage machte Zalando keine Angaben.

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