Button-Lösung: Erster Online-Shop erhält Abmahnung

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Daniel Platz | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Nur vier Tage nach Inkrafttreten der neuen Regelungen des Gesetzes zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr wurde ein Online-Shop aufgrund einer falsch beschrifteten Schaltfläche von einem Konkurrenten abgemahnt.

Der abgemahnte Shopbetreiber hatte seine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Bestellung absenden“ nicht fristgerecht an die neue Gesetzesänderung angepasst. Der Abmahner sieht darin laut Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG einen wettbewerbsrechtlichen unlauteren Vorgang und fordert den Shopbetreiber dazu auf, die Beschriftung der Schaltfläche entsprechend der neuen Regelung anzupassen.

Der Fall zeigt, dass eine Nichtbeachtung der sogenannten Button-Lösung schwerwiegende Folgen haben kann. Der Händlerbund hatte bereits im März auf die anstehenden Änderungen hingewiesen und Befürchtungen bezüglich einer drohenden Abmahnwelle geäußert. Der Händlerbund hilft selbstverständlich allen Händlern, die eine Abmahnung Button-Lösung erhalten haben.

Wie Online-Händler ihren Shop rechtssicher gestalten können, zeigt der Händlerbund in seinem aktuellen Whitepaper zur Button-Lösung.

Kommentare  

#16 Matti 2012-09-09 23:54
Ach, was für eine herrliche Diskussion. Aber mal im Ernst, ist es überhaupt noch möglich dem Kunden etwas per E-Mail zu verkaufen oder hat die Button Lösung diesen Weg auch bereits untergraben???
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#15 Henryk 2012-08-29 23:43
Zur Button-Lösung kann ich nur sagen, willkommen in Deutschland. Aber auch in anderen Ländern gibt es komische Dinge, wie z.B. die ziemlich strenge Umsetzung der EU-Cookie-Richt linie in England. Da werden wir sich dt. Shopbetreiber noch die Hände reiben, wenn das erst eingeführt wird.
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#14 HÄNDLER 2012-08-29 22:29
Also ich muss sagen, da ist der Abgemahnter selbst schuld. Den Butto zu ändern dauert keine 3 Minuten und dazu kam hunderte an E-Mails (zumindest zu uns, von Geschäftspartne rn), dass diese ein Pflicht ist und zu ändern ist. Hier wird immer geschrieben, dass die "GROSSEN" Shops machen was sie wolle. Wie kann man sowas behaupten? Ich möchte garnicht wissen, wieviel Anwälte und Shopbetreiber die versuchen täglich wegen jeden scheiss abzumahnen. In diesem Fall hier, sehe ich keine Wettbewerbsrech tliche vorteile für den Abmahner. Denn der Shopbetreiber hat nähmlich PECH, den seine Widerrufsrecht ist somit ungültig und der Kunde kann die Ware auch nach 6 Monaten oder auch länger widerrufen. Somit ist diese meine Meinung nach keine Wettbewerbsvort eile. Ein guter Anwalt kommt aus dieser Sache denk ich mach locker und sauber raus.
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#13 ein-Online-Händler 2012-08-21 22:50
Mehr Gerechtigkeit!! !Ich fordere: Gleiche Gesetzte für den stationären Handel! Dann müssen zukünftig die Kassierer mit hervorgehobener Stimme klar und deutlich alle wichtigen, kaufentscheiden den Merkmale der Waren in unmittelbarer Nähe jeweils zu der Ware vorsingen, und zwar ohne trennende Elemente, wie etwa Luftholen, Räuspern , Textvergessen ectr., etwa wie bei einer Liturgie. Und abschließend müssten sie den Kunden dann mit ernsten Gesichtsausdruc k die eindringliche Frage stellen, ob er nun diese Waren kaufen möchte. Außerd em habe ich noch einen Verbesserungsvo rschlag zum Button-Gesetz: Wir Online-Händler sollten zu einer pauschalen Plichtabgabe an Verbraucherschu tzorganisatione n gezwungen werden. Mit diesem Geld können diese dann Verbraucherkurs e anbieten, in denen unsere potentiellen Kunden vor unseren miesen Tricks wie z. Beispiel Wiederrufsrecht , Telefonsupport, E-Mail-Kontakt, ausführliche Artikelbeschrei bungen, Auflistung der Inhaltsstoffe und Zusammensetzung , Grundpreisangab en, MwSt., Angaben anderer Preisbestandtei le usw. gewarnt werden. Zusätz lich können die Kunden bei dieser Gelegenheit geschult werden, was es bedeutet mit einem gefüllten Warenkorb im Online-Shop zur Kasse zur gehen, und welche Konsequenzen daraus enstehen.
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#12 Auch ein Bürger 2012-08-17 17:05
Ich stimme dir voll und ganz zu. Ich habe grade das erlebt wegen "Fehlende Impressum" bei Facebook.Trauri g aber wahr. Ich möchte auch Zitat:"Erziehun gscamp zur Rehabilitation von Straftätern in Brasilien (schön am Meer … Rio wäre nicht schlecht!)". Auch ein Bürger ;(
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#11 Ein Bürger 2012-08-17 03:56
Ich verstehe den ganzen AUFRUHR nicht ?!?! Sind wir Online-Händler nicht dafür da, dass man uns abmahnen kann ? Dafür wurde das neue “(Dumpf-)Button -Lösungs”-Geset z doch geschaffen, oder etwa nicht ? Würde mich doch sehr wundern, wenn mal ein Gesetz von unseren “Experten-Polit ikern” herauskommen würde, welches dem Online-Handel etwas nützt ! Ich persönlich (als Online-Händler) beschäftige mich zur Zeit ca. 90% mit News zu aktuellen Gesetzen, höchstrichterli chen Rechtsprechunge n, Abmahnungen, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Früher wusste ich noch nicht einmal wie man das schreibt ! Jetzt jedoch würde ich wahrscheinlich jeden Jurastudenten um Längen schlagen. Und obwohl sich für meine Kunden in all den Jahren praktisch nichts geändert hat, denn sie kaufen nach wie vor und sind 100% zufrieden, wie von Anfang an, werde ich als Online-Händler von Jahr zu Jahr von unserem Gesetzgeber und den Herren und Damen Politikern immer mehr ins kriminelle Milieus gerückt. Während ich mich also früher ca. 100% meinen Kunden widmen konnte, bin ich nun, dank der “da oben”, so versiert im Rechtswesen, dass ich ernsthaft am Überlegen bin, ob ich die von der Politik offenbar für uns Online-Händler angedachte kriminelle Karriere endlich antreten sollte. Zumindest bräuchte ich dann keine Angst mehr vor unberechtigten und dennoch immer mit Kosten und Ärger verbundenen Abmahnungen zu haben. Ich überfalle dann 1-2 Juweliergeschäf te pro Jahr und lasse mir eine Strafe auf Bewährung verpassen. Ein Erziehungscamp zur Rehabilitation von Straftätern in Brasilien (schön am Meer … Rio wäre nicht schlecht!) würde mir auch gefallen. Oder ich lasse mich in ein “Boxcamp” zum “Aggressionsabb au” einweisen … dies könnte man dann ja sogar noch später auf der Strasse wieder gebrauchen!? Alles in allem können wir (ehemaligen) Online-Händler dann nur noch “DANKE” an unseren Staat sagen. Wir sind nun endlich das geworden, was der Staat schon immer von uns dachte: KRIMINELLE !!!! Ein Bürger
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#10 Der Verärgerte 2012-08-15 19:10
Diese ganzen Änderungen AGB, Buttonlösung usw. spielen doch nur den professionellen Abmahnern in dei Hände. Diese warten doch immer nur auf diese Änderungen . Liest jemand überhaupt mal die AGB eines Händlers durch und wenn, versteht er sie auch. Die Menschen die andere übers Ohr hauen haben doch schon Lösungen bevor das Gesetz in Kraft tritt. Alles nur Blödsinn und uns kleine trifft es dann. Die Großen habe ihre Rechstabteilung en, kann ich mir nicht leisten. Ich denke z.B. auch an die Geschichte mit der Rufnummernanzei ge. Alles schon ausgehebelt da falsche Nr. angezeigt werden. Hatte letztens erst wieder einen Anruf Gewinnspiel, Nr. gespeichert und angerufen , was soll ich sagen, war die Nr. der Bundesnetzagent ur. Hihi . Auf Anfrage was man machen kann, nix die Anrufe kommen über England / Holland zu uns und schon kann man nichts mehr machen.
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#9 Tacu 2012-08-15 17:59
es sollte gesetzl. geregelt werden, dass die erste Abmahnung eines neuen Sachverhaltes immer kostenfrei** sein muss (den Shopbetreiber auf den Mangel (inkl. Unterlassungser klärung) hinweisen, damit dieser den abstellen kann). Erst wenn dieser den Mangel nicht abstellt dürfte dann die Abmahnung (Anspruch aus der Unterlassungser klärung) kostenpflichtig sein. Ich denke, dann gäbe es nicht soviele hungrige Anwaltsaktivitä ten. ** man könnte es ja auch Umsatzabhängig machen. Oder anders ...
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#8 Ein Bürger 2012-08-15 02:43
ist es ein VORTEIL für den Online-Shop-Bet reiber, wenn seine Verträge alle "null und nichtig" sind, nur weil er nicht den richtigen Button verwendet hat ? Ich verstehe nicht, was ein Mitbewerber daran abmahnen kann, denn dies wäre doch eher zum Vorteil des Abmahnenden ! Hier redet man die Abmahner ja förmlich herbei ! *kopfschüt tel"
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#7 Rico 2012-08-10 22:17
@Sascha Im Text steht doch, dass der Abmahner einen wettbewerbsrech tlichen unlauteren Vorgang sieht. War wohl ein Mitbewerber.
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