Kartenzahlungen: EU beschränkt anfallende Gebühren

Veröffentlicht: 09.01.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 27.01.2015

Kreditkartenzahlungen sind für Händler nicht immer angenehm: Sie bieten Kunden zwar eine durchaus angenehme Zahl-Art, doch die anfallenden Gebühren können für den Händler mitunter hoch ausfallen. Das Europäische Parlament hat sich mit dem EU-Rat nun auf eine Beschränkung der Gebühren geeinigt.

Online-Einkauf mit Kreditkarte

(Bildquelle Kreditkarten-Kauf: LDprod via Shutterstock)

Kurz vor Weihnachten hatte das Europäische Parlament sich mit dem Europäischen Rat geeinigt, die Multilateral Interchange Fees (MIFs) europaweit zu begrenzen. Bei den MIFs handelt es sich um die Gebühren, die Banken von Händlern verlangen, wenn sie Kartenzahlungen akzeptieren. Nach Einigung des Parlaments und der Rates sollen die Gebühren für Händler künftig maximal 0,2 Prozent bei der Zahlung per Debitkarte, beziehungsweise 0,3 Prozent bei Zahlung per Kreditkarte, betragen.

Die Mitgliedsstaaten der EU haben zudem die Möglichkeit, die Gebühren auch niedriger anzusetzen – eine Regelung, die Online-Händler europaweit finanziell entlasten könnte. Der europäische E-Commerce-Dachverband Ecommerce Europe begrüßt die Einigung. Trotzdem sieht der Dachverband noch einige Punkte, die seiner Meinung nach überarbeitet werden müssen. Ecommerce Europe setzt sich aus insgesamt 16 internationalen Mitgliedern zusammen. Der deutsche Online-handel wird dabei vom Händlerbund vertreten.

Gewerbliche Karten noch ausgenommen

So seien gewerbliche Karten von der aktuellen MIF-Regelung ausgeschlossen. Zwar habe die aktuelle Einigung die Einstufung von gewerblichen Karten weiter eingeengt – nur Geschäftskosten fallen darunter – doch Ecommerce Europe ist überzeugt, dass diese Ausnahme die Entwicklung eines wettbewerblichen E-Payment-Systems für Web-Shops behindern könne. Auch andere Anbieter, wie etwa American Express, seien von der Einigung noch ausgenommen.

Die neuen Regelungen müssen noch formal von dem ECON Ausschuss und anschließend formal von dem Europäischen Parlament abgestimmt werden. Dies soll Anfang dieses Jahres noch geschehen. Die Regelung soll dann Ende des Jahres vollständig in Kraft treten.

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