Abmahnmonitor

Vorsicht bei Versprechen zur Schadstofffreiheit!

Veröffentlicht: 12.09.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 12.09.2023
Bett mit Bettwaren

Niemand möchte gerne Schadstoffe in seinen Textilien haben. Da mag es für Händler:innen natürlich besser klingen, die Produkte als schadstofffrei zu bewerben. Aber das kann schnell nach hinten losgehen. Eine generelle Schadstofffreiheit gibt es nämlich nicht und auch wer sich an die Grenzwerte hält, darf nicht den Eindruck erwecken, völlig schadstofffreie Waren anzubieten. Aber auch beim Verkauf von E-Zigaretten oder Zubehör im Online-Shop sollten die notwendigen Authentifizierungen nicht vergessen werden und auch Aussagen zu „Made in Germany” rufen die Abmahner auf den Plan.

Schadstofffreie Bettwaren

Wer mahnt ab? allnatura Vertriebs GmbH & Co.KG (durch Weber & Sauberschwarz Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Textilien

Die eigenen Produkte mit Schadstofffreiheit zu bewerben, hört sich natürlich gut an. Besonders dann, wenn es sich dabei um Textilien aus dem Schlafzimmer, wie Matratzen oder Bettwaren handelt. Doch bei dieser Angabe ist Vorsicht geboten! Das bekam auch ein Händler zu spüren, der seine zum Verkauf angebotenen Betttextilien als „schadstofffrei” bezeichnete. 

Das erwecke jedoch den Eindruck, dass die Waren keinerlei Schadstoffe aufweisen. Jedoch gäbe es keine völlige Schadstofffreiheit und es sei daher wettbewerbswidrig, damit zu werben, wenn lediglich die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Auch der „Öko-Tex-Standard 100” sei nicht an absoluter Schadstofffreiheit orientiert, sondern kontrolliere lediglich die Einhaltung bestimmter Grenzwerte. Ein solches Werben mit dem Begriff „schadstofffrei" führe Verbraucher:innen in die Irre und dürfe daher nicht genutzt werden. 

Fehlende Altersprüfung

Wer mahnt ab? PB-ViGoods GmbH (durch Anka Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von E-Zigaretten

Beim Online-Verkauf von E-Zigaretten oder Zubehör muss sich auch an die rechtlichen Regelungen zum Jugendschutz gehalten werden. Daran halten sich aber längst nicht alle Online-Händler:innen. Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass ein Versandhandel mit E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter nur dann zulässig ist, wenn sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder oder Jugendliche erfolgt. Dafür ist eine Authentifizierung notwendig, etwa durch eine Alterssichtprüfung beim Versand. Der abgemahnte Händler war seiner Pflicht allerdings nicht nachgekommen und habe sich damit einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil verschafft.

Made in Germany – oder nicht?

Wer mahnt ab? Burg-Wächter KG (durch Krieger, Mes & Graf v. der Groeben Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.584,09 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Wo „Made in Germany” drauf steht, muss auch Made in Germany drin sein. Das erwartet zumindest die Kundschaft, wenn sie ein derartiges Angebot vorgesetzt bekommt. Ein Händler von Briefkästen hatte in seinem eigenen Online-Shop an mehreren Stellen mit dem Zusatz „Made in Germany” geworben, wie beispielsweise schon auf der Unternehmensstartseite, aber auch den einzelnen Produktseiten. Auf der Vorstellungsseite des Unternehmens erklärt es sich zu einem der „renommiertesten deutschen Hersteller”. 

Das abmahnende Unternehmen habe jedoch nach Recherchen festgestellt, dass lediglich einzelne Produkte aus dem Sortiment in Deutschland gefertigt werden. Bei den Verbraucher:innen werde aber durch das prominente Werben mit „Made in Germany” der Eindruck erweckt, dass sämtliche Produkte in Deutschland produziert werden. Zwar müsse nicht der gesamte Herstellungsprozess in Deutschland erfolgen. Voraussetzung für ein Werben mit dieser Angabe sei aber, dass die Eigenschaften oder Teile, die nach Auffassung des Verkehrs den Wert ausmachen, auf einer deutschen Leistung beruhen. Das sei im vorliegenden Fall nicht so, da einige der Briefkästen aus China stammen.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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