Abmahnmonitor

Zahlreiche Fehler bei Schokoladenverkauf auf Ebay

Veröffentlicht: 07.11.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 07.11.2023
Verschiedene Schokoladen

Der Verkauf von Lebensmitteln hält zahlreiche Kniffe und Tücken für Händler:innen bereit. Die entsprechenden Vorschriften, vor allem aus der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), sollten nicht nur gekannt, sondern im besten Fall auch korrekt umgesetzt werden. Immer wieder geraten Händler:innen jedoch ins Visier von Abmahnern, die die – absichtlichen oder unabsichtlichen – Verfehlungen aufdecken und ahnden. Aber auch Markenrechtsverletzungen werden stets überprüft und die notwendige Altersauthentifizierung beim Verkauf von E-Zigaretten und Zubehör wird durch Testkäufe häufig einer Überprüfung unterzogen. 

Verstoß gegen Lebensmittelvorschriften

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln

Wieder mal hat der Verband Sozialer Wettbewerb einen Händler auf Ebay aufspüren können, der sich mit seinem Verkaufsangebot nicht an die vorgeschriebenen Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gehalten und Pflichtangaben unterschlagen hat. Konkret fehlte dem Angebot für eine Schokolade das Verzeichnis über die Zutaten, die Nährwertdeklaration und sowohl der Firmenname als auch die Anschrift des Lebensmittelunternehmens.

Zudem gab er den Grundpreis für das Produkt statt in 1 Kilogramm mit einem Grundpreis pro 100 Gramm an, was ebenso nicht den Vorschriften aus der Preisangabenverordnung entsprach. Doch damit nicht genug: Auch das gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular fehlte dem Händler. Alles in allem veranlasste den Verband Sozialer Wettbewerb zum Tätigwerden und zum Versand der Abmahnung.

Markenverletzung Chanel

Wer mahnt ab? Chanel S.A.S. (durch die Kanzlei FPS)
Wie viel? 2.538,10 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Schmuck

Die Strahlkraft von bekannten Marken wird gerne genutzt, um die eigenen Produkte besser vertreiben zu können. Besonders Luxusmarken wirken dabei überaus attraktiv. Doch dass deren unberechtigte Nutzung gar keine gute Idee ist, sollte hinreichend bekannt sein. Schließlich sind diese Marken weitestgehend markenrechtlich geschützt. So ist es auch bei der Marke Chanel, die neben Taschen und Brillen auch Schmuck mit dem bekannten „CC”-Monogramm vertreibt. Das durch Markeneintragung geschützte Monogramm hielt eine Händlerin jedoch nicht davon ab, eigene Schmuckstücke in der bekannten „CC”-Optik in ihrem Online-Shop anzubieten. Eine für die Händlerin im Ergebnis teure Markenrechtsverletzung.

Fehlende Altersprüfung

Wer mahnt ab? CdD GmbH (durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe)
Wie viel? 1.375,88 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von E-Zigaretten

Der Online-Verkauf von E-Zigaretten, Liquids oder Zubehör erfreut sich großer Beliebtheit. Dabei muss aber auch streng auf die rechtlichen Vorschriften zum Jugendschutz geachtet werden. Doch längst nicht alle Online-Händler:innen halten sich an die Vorgaben. Das Jugendschutzgesetz schreibt unter anderem vor, dass ein Versandhandel mit E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter nur dann zulässig ist, wenn sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder oder Jugendliche erfolgt. Dafür ist eine Authentifizierung notwendig, etwa durch eine Alterssichtprüfung beim Versand. Der abgemahnte Ebay-Händler war seiner Pflicht allerdings nicht nachgekommen, wie ein Testkauf ergab, obwohl er sogar selbst auf seiner Produktseite auf die gesetzlichen Vorschriften hinweist. Er habe sich damit einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil verschafft.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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