Abmahnmonitor

„Ab morgen teurer“: Fieser Preistrick freut Abmahner

Veröffentlicht: 30.04.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.04.2024
Mann hält verbissen Stoppuhr und Kreditkarte in der Hand

In hart umkämpften Märkten kann eine aggressive Preispolitik einem Unternehmen helfen, sich von Konkurrenten abzuheben. Indem Unternehmen niedrigere Preise als ihre Mitbewerber anbieten, können sie Marktanteile gewinnen und gleichzeitig die Kundenbindung stärken. Wer jedoch seiner potenziellen Kundschaft die Daumenschrauben anlegt, bekommt Ärger. Außerdem: „Geprüfte Qualität“ und „LGA geprüft“ sowie Verletzung der Marke SAM.

Abmahnung wegen unfairem Preisdruck

Wer mahnt ab? Emma Matratzen GmbH (vertreten durch Kanzlei Danckelmann und Kerst)
Wie viel? -
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen aus dem Betten- und Matratzenbereich

Die Rabattschlacht und der Konkurrenzkampf im Online-Handel sind ungebrochen riesig. Wer den Gürtel etwas enger schnallen muss, lässt sich von einem „einmaligen und unschlagbar günstigen Knallerpreis“ oder dem Claim „Nur für kurze Zeit!“ vielleicht doch noch von einer Bestellung überzeugen. Damit man den Kaufdruck etwas erhöhen kann, kommen gerne auch sogenannte Countdown-Zähler zum Einsatz, die der Kundschaft noch einmal ein Ultimatum setzen. So machte es ein Matratzen-Shop, der seine Kundschaft sinnbildlich warnte: Wenn du nicht sofort bestellst, selbst schuld, denn ab Stichtag XY wird’s teurer. 

Es kam natürlich, wie es kommen musste: Auch nach dem vermeintlichen Datum wurde das Bett nicht teurer angeboten. Nein, es war sogar billiger als zuvor!

„Geprüfte Qualität“ und „LGA geprüft“

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel und & Gewerbe Köln e.V. (VgU)
Wie viel? 270,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Eine weitere Abmahnung beweist, was so offenkundig erscheint: Siegel und Zertifikate werden getreu dem Motto „Je mehr, desto besser“ verwendet. Ein Testergebnis darf aber nur verwendet werden, wenn dabei über die Grundinformationen (wie Prüfkriterien und Prüfergebnisse) informiert wird. Nichts anderes gilt für die Aussage „LGA geprüft“ oder ähnliche Aussagen wie „geprüfte Qualität“. 

Verletzung der Marke SAM

Wer? Time Gate GmbH (über die Kanzlei LHR Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum)
Wie viel? -
Betroffene? Online-Händler:innen im Textilbereich

Auch wenn „Uncle Sam“ als Kultmarke der 90er Jahre wohl eine Zeit lang in Vergessenheit geraten ist: Spätestens mit der Fernsehsendung „Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie“ wurde einigen TV-Zuschauern die Erinnerung an ihre Jugend und die Marke UNCLE SAM wieder lebendig. Die Firma Time Gate GmbH, in den Händen von Marion Geiss, ist wieder in der Abmahnbranche aktiv. Die Abmahnungen drehen sich um die Verletzung der Wortmarke „SAM“. Die abgemahnten Händler vertreiben Produkte (z. B. Bekleidung), die unter (ergänzender) Bezugnahme auf die Marke „SAM“ vertrieben werden. 

Anzeige: Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.