Klage des vzbv

Vertragsbedingungen von Dazn teilweise unzulässig

Veröffentlicht: 30.06.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.06.2023
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Wer Fußball sagt, muss auch Dazn sagen. Diese Zwangslage setzt der Streaming-Dienst gewinnbringend ein und überrascht immer wieder mit Preiserhöhungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah die zugrunde liegenden Regeln in den Vertragsbedingungen als zu intransparent oder einseitig belastend an (wir berichteten). Das Urteil ist nun da.

Klage des vzbv gegen Dazn erfolgreich

Die Verbraucherschützer hatten den richtigen Riecher, denn die Richter stimmten der Rechtsauffassung zu. Insgesamt zwölf Klauseln, die dem Streamings-Dienst unter anderem einseitige Preisanpassungen garantieren sollten, waren intransparent oder irreführend (Landgericht München I, Urteil vom 25.05.2023, Az.: 12 O 6740/22). Für Verbraucher:innen sei beispielsweise nicht ersichtlich, was gemeint sei, wenn die Konditionen eines Streaming-Abos sich „an verändernden Marktbedingungen“ orientieren sollen. Zudem wurde festgestellt, wie unfair es ist, wenn Dazn sich hingegen selbst nicht in der Verpflichtung sieht, die Preise bei Kostenreduzierungen zu senken. Auch ein monatliches Kündigungsrecht führe zu keinem anderen Ergebnis.

Auch die Klausel, dass Dazn die Gestaltung und die Verfügbarkeit des Streaming-Angebots mit der Zeit variieren könne, wurde von den Richtern einkassiert. Dass Dazn mit dieser Klausel das Sport-Streamen komplett kappen könnte, sei ein einseitiges Variationsrecht, welches in Verträgen gegenüber Verbrauchern nicht erlaubt sei. Insgesamt wurden neun der zwölf Klauseln vom Gericht als unzulässig beurteilt. Zu den restlichen drei hatte sich Dazn schon zur Unterlassung verpflichtet

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn Dazn hat schon vor dem OLG München Berufung eingelegt (Az. 29 U 2482/23).

 

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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