Entscheidung des Bundesgerichtshof

Marke „Black Friday“ wird endgültig gelöscht

Veröffentlicht: 17.07.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 17.07.2023
Black Friday Schriftzug

Seit Jahren gibt es einen Markenrechtsstreit bezüglich des Begriffes „Black Friday“. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesen Streit nun endgültig beendet, indem er entschieden hat, dass der Streit nicht in die nächste Instanz geht und das Urteil des Kammergerichts somit rechtskräftig wird, wie Blackfriday.de berichtet.

Die Black Friday GmbH hatte sich den Begriff „Black Friday“ bereits 2013 für 900 eingetragene Waren und Dienstleistungen schützen lassen. Seitdem wurden Händler:innen, die mit dem Begriff geworben haben, abgemahnt.  Vor einigen Jahren wurde die Löschung bereits für Werbedienstleistungen sowie für Handelsdienstleistungen mit Elektro- und Elektronikwaren bestätigt. 

Blackfriday.de gegen Black Friday GmbH

Die Seite Blackfriday.de ging auch gegen die Eintragungen der anderen Kategorien vor. Vor dem Kammergericht Berlin bekamen sie dafür auch Recht. Das Gericht entschied, dass die nötige markenrechtliche Nutzung der GmbH nicht vorliegt. 

Damals wurde keine Revision bezüglich der Entscheidung zugelassen, allerdings wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde der Black Friday GmbH eingelegt. Diese hat dafür gesorgt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig war. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde nun aber abgelehnt, somit steht die Entscheidung fest und die Marke muss gelöscht werden. Dementsprechend müssen Händler:innen bei Verwendung des Begriffes nicht mehr mit einer markenrechtlichen Abmahnung rechnen. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechts-Paketen finden Sie hier.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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