Markenrechtsstreit

Apple darf sich nun doch das Apfel Bild schützen lassen

Veröffentlicht: 14.08.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 14.08.2023
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Apple versuchte seit einiger Zeit, sich ein Foto eines Apfels in der Schweiz markenrechtlich schützen zu lassen. Nachdem das Institut für geistiges Eigentum (IGE) den Antrag des Unternehmens ablehnte, bekam es nun vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht recht, wie Heise berichtete.  Bereits im Jahr 2017 stellte Apple einen Antrag, um sich das Schwarz-Weiß-Bild eines Apfels schützen zu lassen. 

Handelt es sich um Gemeingut?

Das Institut für geistiges Eigentum hatte den Antrag bisher immer abgelehnt, mit der Begründung, dass es sich bei dem Bild eines Apfels um Gemeingut handle (wir berichteten). Das Bild, welches Apple sich schützen lassen will, ist das Schwarz-Weiß-Bild eines Granny-Smith-Apfels auf weißem Grund. Die Behörde war dabei der Auffassung, dass es dem Bild an der notwendigen Unterscheidungskraft fehle. Außerdem war die Behörde der Auffassung, dass Verbraucher:innen mit dem Bild eines Apfels keinen betrieblichen Herkunftshinweis erkennen. 

Apple argumentierte hingegen, dass es sich bei dem speziellen Bild um eine künstlerische Darstellung handelt, die auch schon in anderen Ländern als Marke akzeptiert wurde. Das Bundesverwaltungsgericht gab Apple nun recht. Das Institut für geistiges Eigentum muss den Markenschutz nun in allen gewünschten Bereichen gewähren. 

Kein „Freihaltebedürfnis“

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht sieht kein „Freihaltebedürfnis“ für das Bild. Das Freihaltebedürfnis besagt, dass allgemeine Begriffe nicht als Marke eingetragen werden dürfen. Allerdings habe die Behörde hier nicht ausreichend dargestellt, wieso hier ein solches Bedürfnis vorliegen soll. Apple möchte das Bild für die Bereiche Ton-, Video- und Filmaufnahmen nutzen, in diesem Bereich ist das Bild von einem Apfel nicht typisch, wie das Bundesverfassungsgericht feststellte. 

Das Gericht stellte allerdings auch klar, dass die Marke an Schutz verliert, wenn sie für Medien verwendet wird, die thematisch von Äpfeln handeln. 

Das Institut für geistiges Eigentum kann das Urteil noch beim Bundesgericht anfechten.

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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