Pachtvertrag über Gaststätte

Fristlose Kündigung wegen Kackhaufen-Emoji rechtens

Veröffentlicht: 07.11.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 07.11.2023
Comic: Zwei Smartphones gegenüber. Aus beiden kommen Fäuste mit Boxhandschuhen.

In der Gastro-Branche werden oft Pachtverträge geschlossen. Diese können auch gekündigt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn man gegenüber dem Verpächter oder der Verpächterin ausfällig wird, stellte nun das LG Frankenthal (Pfalz) mit Urteil vom 26.09.2023 (Aktenzeichen: 6 O 75/23) fest.

Streit wegen Unachtsamkeit

Aber: Was war passiert? Der Pächter betrieb die Gaststätte auf einem Vereinsgelände. Dafür schloss er einen Pachtvertrag mit eben diesem Verein. Der Urpsrung des Streits lag laut der LTO wohl darin begründet, dass die Vereinsmitglieder das Tor zum Gelände nicht richtig verschließen würde. Darüber beschwerte sich der Pächter. 

In der Folge spitzte sich die Situation zu und der Pächter machte seinem Frust auf Social Media Luft: Einem der Vereinsvorsitzenden wünschte er über das Internet „Scheiß“-Weihnachten und Neujahr. Auch „viel Krankheit“ wurde gewünscht. Garniert wurde das ganze mit zwei animierten Kackhaufen-Emojis. 

Der Verein zog daraufhin die Reißleine und sprach die fristlose Kündigung aus. Als der Pächter nicht ausziehen wollte, blieb nur noch die Räumungsklage.

Unzumutbares Verhältnis

Das Gericht musste nun prüfen, ob die fristlose Kündigung des Pachtvertrages rechtmäßig war und entsprechend ein Anspruch auf Räumung der Gaststätte besteht. Für die außerordentliche Kündigung eines Pachtvertrages ist ein „wichtiger Grund“ notwendig. Dieser lag hier laut Ansicht des Gerichts vor: Weder die Streitigkeiten mit dem Vorstand, noch die Unachtsamkeit im Umgang mit dem Tor rechtfertigen die öffentlichen Anfeindungen auf Social Media. 

Auf eine vorherige Abmahnung wegen des Verhaltens durfte der Verein verzichten: Aufgabe des Vereins sei es schließlich auch, Mitglieder und Vorstand vor Beleidigungen zu schützen. Das Interesse, nicht beleidigt zu werden, sei überragend. Entsprechend sei eine Fortsetzung des Pachtvertrages unzumutbar. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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