OLG Schleswig-Holstein

Kontaktaufnahme nach Kündigung stellt unerlaubte Werbung dar

Veröffentlicht: 12.01.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 12.01.2024
Brief

Ein Verbraucher hatte einen Mobilfunkvertrag bei der freenet DLS GmbH gekündigt und im Kündigungsschreiben darum gebeten, von der weiteren Kontaktaufnahme abzusehen. Daran hielt sich das Unternehmen allerdings nicht und sendete dem Kunden ein Anschreiben, dass es angeblich noch offene Fragen zu klären gäbe. Dabei handelt es sich um unerwünschte Werbung und eine unzumutbare Belästigung, wie das OLG Schleswig-Holstein entschied.

Kunde bat ausdrücklich um keine Kontaktaufnahme

Der Kunde hatte in seinem Kündigungsschreiben ausdrücklich geschrieben, dass er keine weitere Kontaktaufnahme, die in Verbindung mit einer Kundenrückgewinnung steht, wünscht. Der Mobilfunkanbieter hatte dennoch einen Brief gesendet, mit dem Betreff „Ihre Kündigung“. In dem Brief wurde der ehemalige Kunde dazu aufgefordert, wegen „noch ausstehenden Fragen“ unter Angabe einer Bearbeitungsnummer telefonisch Kontakt aufzunehmen. Dieses Schreiben stellte eine unerwünschte Werbung dar und ist daher als unzumutbare Belästigung anzusehen, das entschied das OLG Schleswig-Holstein (Urteil vom 11.12.2023, 6 U 25/23), wie Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtete.

Schreiben sollte Werbung aufdrängen

Das Schreiben, welches versendet wurde, diente lediglich dazu, dem Anbieter Gelegenheit zu geben, den Kunden bei einem Anruf zurückzugewinnen. Hätte der Anbieter tatsächlich Fragen gehabt, hätten diese auch im Schreiben schon gestellt werden können. Zudem handelte es sich bei dem Schreiben nicht um ein individuelles Schreiben, sondern um einen Standardbrief, der in gleicher Form einer Vielzahl von Kund:innen zugesendet wird. Das Unternehmen konnte auch vor Gericht nicht vortragen, welche individuellen Fragen an den Kunden noch offen waren. Das Gericht entschied daraufhin, dass dieses Vorgehen unzulässig ist und untersagte es dem Unternehmen.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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