Landgericht Hamburg

Irreführende Werbeaussagen: More Nutrition unterliegt vor Gericht

Veröffentlicht: 04.03.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 04.03.2024
Brownies

Die Quality First GmbH, die Markeninhaberin von More Nutrition, musste vor dem Landgericht Hamburg eine Schlappe einstecken. Nachdem das Unternehmen bereits im November letzten Jahres in die Kritik geraten ist (wir berichteten), gab es nun eine Niederlage vor dem Landgericht Hamburg. Dabei ging es unter anderem um eine vergleichende Werbeaussage, bei denen keine Bezugsgröße mit angegeben wurde, wie LTO berichtete

„95 Prozent weniger Zucker“ - weniger als was?

Konkret wurde damit geworben, dass das Produkt 95 Prozent weniger Zucker und 70 Prozent weniger Fett habe. Aus der Werbung ergibt sich allerdings nicht, womit das Produkt überhaupt verglichen wurde. Wenn man das Produkt mit ähnlichen Produkten anderer Hersteller vergleicht, hat dieses weder weniger Zucker, noch weniger Fett. Auch wenn man die Rezeptur mit einer früheren Rezeptur des Unternehmens vergleichen würde, stimmen die Angaben nicht. Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass die Aussagen daher irreführend für Verbraucher:innen seien, da nicht ersichtlich ist, auf welche Werte oder Produkte sich die Angaben beziehen. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht Hamburg an (Urteil vom 23. Februar 2024, Az.: 315 O 175/22). Es ist nicht ersichtlich, dass sich diese Angabe auf herkömmliche Brownies mit einem deutlich höheren Zucker- und Fettgehalt bezieht. Gerade bei Lebensmitteln, die als gesundheitsfördernd gelten, ist es üblich, dass die Rezeptur immer weiter verbessert wird, sodass es nahe liegt, dass der Vergleich mit einer veralteten Rezeptur aufgestellt wurde. 

„Perfekt für jede Diät“

Weiter wirbt More Nutrition damit, dass das Produkt perfekt für jede Diät sei. Auch diese Werbeaussage wertete das Gericht als irreführend. Das Gericht kritisiert, dass die Aussage außer Acht lässt, dass nicht jede Diät mit dem Ziel einer Gewichtsreduktion durchgeführt wird. Beispielsweise kann eine Diät auch für die Behandlung einer bestimmten Krankheit durchgeführt werden, oder darauf ausgerichtet sein, kein Gluten zu sich zu nehmen. Dafür eignet sich die Protein-Brownie-Bowl allerdings gerade nicht. Auch diese Werbeaussage ist somit irreführend. 

Bezüglich beider Werbeaussagen wurde More Nutrition dazu verurteilt, es zu unterlassen, zukünftig mit diesen Aussagen zu werben. Außerdem muss das Unternehmen, 260 Euro Abmahnkosten an die Verbraucherzentrale zahlen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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