Streit vor dem Europäischen Gericht

So verhinderte Rihannas Instagram-Post eine Markeneintragung von Puma

Veröffentlicht: 08.03.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 08.03.2024
Rihanna

Der deutsche Sportartikelhersteller Puma hat eine Niederlage vor dem Europäischen Gericht (EuG) einstecken müssen (Urteil vom 06.03.2024, Az. T-647/22). Ein Schuh-Design der Marke kann nicht geschützt werden. In dem Streit spielte ein Instagram-Post der Sängerin Rihanna aus dem Jahr 2014 eine Rolle, wie LTO berichtete.

Markeneintrag aus dem Jahr 2016

Puma ließ im Jahr 2016 ein Schuh-Design beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) markenrechtlich schützen. Ein niederländisches Unternehmen, welches ebenfalls Schuhe verkauft, ging gegen diesen Markeneintrag im Jahr 2022 vor. Das EUIPO erklärte den Markenschutz daraufhin für nichtig, mit der Begründung, dass das Design zum Zeitpunkt der Markeneintragung nicht mehr neu war. Denn nach der EU-Geschmacksmusterverordnung können Designs nur dann geschützt werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Antragsstellung neu sind. Damit ein Design als neu gilt, darf es zwölf Monate vor der Anmeldung noch nicht der Öffentlichkeit oder den entsprechenden Fachkreisen zugänglich gemacht worden sein. Hier kommt Rihannas Instagram-Post ins Spiel.

Rihanna trug die Puma-Schuhe bereits 2014

Ein Instagram-Post der Sängerin Rihanna offenbarte allerdings, dass die Schuhe bereits im Jahr 2014 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Puma versuchte zu argumentieren, dass sich niemand für die Schuhe auf dem Foto interessierte und keiner das Design wahrgenommen habe. Dieser Ansicht konnte das Gericht allerdings nicht folgen. Rihanna war auch im Jahr 2014 bereits ein Weltstar. Ihr Instagram Account hatte zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits um die 14 Millionen Follower. Wenn das Design damit nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, wann sonst?

 

Der Designschutz ist somit nichtig, entschied das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Puma könnte den Streit noch vor dem Europäischen Gerichtshof weiter austragen. 

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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