Daten im Inkognito-Modus gesammelt

Google muss Milliarden Datensätze vernichten

Veröffentlicht: 02.04.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 02.04.2024
Inkognito-Modus Google

Der Suchmaschinendienst hat sich in einem Vergleich dazu verpflichtet, Milliarden Nutzerdaten zu löschen und in Zukunft besser offenzulegen, dass Daten auch im Inkognito-Modus gesammelt werden, wie Heise meldete. Obwohl User:innen im Inkognito-Modus surften, wurden gegen ihren Willen Nutzerdaten gesammelt. In den USA wurde daraufhin eine Sammelklage gegen Google erhoben. 

Rechtsstreit im Wert von 5 Milliarden Dollar

Der Rechtsstreit, der vor dem Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien ausgetragen wurde, hat einen Wert von 5 Milliarden US-Dollar, so hoch war der Wert der gesammelten Daten. Der Vorwurf der Klage lautete, dass Google auch im Inkognito-Modus Daten, wie beispielsweise Cookies, sammelt und damit das Nutzerverhalten analysiert wird.

Der vorgeschlagene Vergleich sieht vor, dass Daten im Wert von 5 Milliarden Dollar von Google vernichtet werden müssen. Außerdem soll das Unternehmen zukünftig verpflichtet werden, die Art und Weise, wie Daten im Inkognito-Modus gesammelt werden, besser offenzulegen. Mit dem Vergleich will Google sich zudem dazu verpflichten, Cookies von Drittanbietern im Inkognito-Modus standardmäßig zu blockieren. 

Der geschlossene Vergleich ist bisher nur ein Vorschlag, der nun noch von einem Bundesgericht abgesegnet werden muss. Dann würde er für 136 Millionen Google-Nutzer gelten. 

Google versuchte, Klage zunächst abzuweisen

Die Klage wurde bereits 2020 eingereicht. Google versuchte daraufhin, die Klage als unbegründet und unzulässig zurückzuweisen, allerdings ohne Erfolg. Daraufhin beantragte Google ein Schnellurteil, dass die Betroffenen der Datensammelei zugestimmt hätten. Das Gericht wies allerdings auch diesen Antrag zurück, sodass Google sich einem Prozess stellen musste.

Der nun geschlossene Vergleich sieht keine Schadensersatzansprüche für die Kläger vor. Diese können allerdings noch individuell geltend gemacht werden.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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