Digital Services Act

Wettbewerbszentrale verklagt Etsy: Kann mir das gefährlich werden?

Veröffentlicht: 08.04.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 08.04.2024
Etsy-Logo auf Smarthone

Die Wettbewerbszentrale hat eine Liste mit Verstößen angefertigt, derer sie die Handmade-Plattform Etsy mit Sitz in Irland bezichtigt. Weil das Unternehmen sich nur widerwillig auf die Vorwürfe einlässt, flatterte jetzt die Klage ins Haus.

Wettbewerbszentrale verklagt Etsy

Weil ein vermutlich deutscher Etsy-Verkäufer diverse Pflichtinformationen in seinem Shop nicht umsetzte, hatte die Wettbewerbszentrale die irische Handmade-Plattform zur Auskunft über den Betreiber des Profils aufgefordert. Das geht auf den Digital Services Act (DSA) zurück, nach welchem Etsy als B2C-Plattform bestimmte Informationen wie Adress- und Kontaktdaten über den Shop bereithalten müsse, damit die Kundschaft alle Käufe nachverfolgen und bei etwaigen Rechtsverstößen in Anspruch nehmen kann – und Verbände und Vereine wie die Wettbewerbszentrale wissen, an wen sie die Abmahnung schicken können …

Eine Aussage von Etsy zu dem besagten Händler blieb lange Zeit aus und wurde erst nach einer Abmahnung übermittelt. Die Wettbewerbszentrale geht vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a. M. gegen die Etsy Ireland UC jedoch noch wegen weiterer Verstöße gegen Transparenzpflichten vor und verklagte das Unternehmen auf Unterlassung. Die Wettbewerbszentrale stellte fest, dass Etsy keine Informationen dazu bereitstelle, ob es sich bei den gelisteten Shops um Gewerbetreibende handele. Das sei jedoch bereits seit Mitte 2022 Pflicht, mahnt die Wettbewerbszentrale an.

Beschwerden über unlautere Etsy-Konten

„Bei der Wettbewerbszentrale sind zuletzt viele Beschwerden über Handelsplattformen wie Etsy eingegangen“, kommentiert Justiziar Martin Bolm von der Wettbewerbszentrale die Klage. „Wir halten es für problematisch, dass eine Plattform wie Etsy mit rund sieben Millionen angeschlossenen Händlern derzeit Verbrauchern grundlegende Informationen vorenthält. Die Plattformen, aber auch Verkäufer, die darüber Waren und Dienstleistungen anbieten, verschaffen sich auf diese Weise gegenüber lauteren Händlern und Plattformen einen Wettbewerbsvorteil. Die Wettbewerbszentrale wird daher diese Ansprüche im Interesse aller rechtskonform agierenden Anbieter auch gerichtlich durchsetzen.“ 

Direkt bekommen Etsy-Händler:innen mit der jüngsten Klage keine Probleme. Sie richtet sich direkt an Etsy und die Umsetzung des DSA. Nichtsdestotrotz sind Händler:innen stets angehalten, die notwendigen Pflichtinformationen, beispielsweise über ihre Rechtstexte, zur Verfügung zu stellen. Eine Gefahr der Abmahnung besteht daher immer, soweit man sich nicht an gesetzliche Vorgaben wie das Wettbewerbsrecht hält. Das gilt auch dann, wenn Etsy gar nicht die nötigen Darstellungsmöglichkeiten bietet. Hierfür haftet man trotzdem persönlich.

 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#1 Tatjana Fromm 2024-04-10 16:01
Für Privatpersonen ist Etsy nur ein Klondike. Eine riesige Menge an Waren, keine Rückgaberegeln, keine AGB. Und was ein Grundgesetz ist, ist nur für Idioten. Verkauf von Kosmetika und Seifen in großen Mengen und ohne Einhaltung der kosmetischen Vorschriften/Ve rordnung- Aber da sie private Verkäufer sind, sind sie für niemanden interessant
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