Europarecht

Portugal schafft neue Regeln zur Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht: 17.10.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 17.10.2023
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Ganze 476 Tage hat es gedauert, bis sich die großen Parteien Portugals sich auf eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung geeinigt haben. Die sozialdemokratische PS und die konservativ-liberale PSD haben mit der Unterstützung weiterer parlamentarischer Kräfte einen Gesetzesentwurf entworfen. Dieser sieht vor, dass Telekommunikations- und Internetdienste Nutzerspuren anlasslos protokollieren und speichern, wie Heise berichtet.

476 Tage lang Streit

Bereits im April 2022 hat das portugiesische Verfassungsgericht die bis dato geltende Klausel für verfassungswidrig erklärt. Das vorherige Gesetz, welches ab 2008 galt, sah vor, dass die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten Nutzerspuren sogar bei vergeblichen Anrufversuchen für ein Jahr gespeichert und zur Verhütung sowie zur Verfolgung von schweren Straftaten herausgegeben werden mussten. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kam allerdings das portugiesische Verfassungsgericht zum Entschluss, dass „eine undifferenzierte und verallgemeinerte Verpflichtung zur Speicherung“ sämtlicher Verkehrsdaten aller Personen „das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung in unverhältnismäßiger Weise einschränkt“, heißt es bei Heise. 

Eine Arbeitsgruppe der zuständigen Politiker beriet sich dann über 476 Tage in 13 Sitzungen und sieben Expertenanhörungen und schaffte so ein neues Gesetz.

Neues Gesetz ähnelt dem alten

Trotz der langen Überlegungszeit weicht das neue Gesetz nicht so stark vom alten Gesetz ab. Nach der neuen Regel sollen Verbindungs- und Standortdaten ohne Verdacht für drei Monate gespeichert werden. Sollte der betroffene Nutzer nicht ausdrücklich widersprechen, verlängert sich der Zeitraum automatisch um drei Monate. Mit begründeter richterlicher Genehmigung kann der Zeitraum bis auf ein Jahr verlängert werden. Außerdem wird der Inhaber der Daten bei Zugriff auf diese innerhalb von zehn Tagen benachrichtigt. Gegen die Benachrichtigung kann die Staatsanwaltschaft allerdings Einwände erheben. 

Datenschützer und Verfassungsschützer gehen allerdings davon aus, dass auch der neue Entwurf durch ein EuGH-Urteil gekippt werden könnte. Ob es also wirklich zur Anwendung des Gesetzes kommt, bleibt offen.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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