Klagewelle in den USA

Eltern klagen gegen TikTok, Instagram und Co.

Veröffentlicht: 26.07.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 26.07.2023
Kind schaut TikTok auf Tablet an

Dass zu viel Social Media nicht immer gut für Kinder und Jugendliche ist, dem würden die meisten Eltern vermutlich zustimmen. In den USA wollen einige Eltern dies jetzt gerichtlich geltend machen. Sie wollen Netzwerke wie TikTok, Snapchat und Instagram verantwortlich machen, dass ihre Kinder zu Schaden gekommen sind, wie Heise berichtet. 

Todesfälle im Zusammenhang mit Social Media

Zu den Vorwürfen gehört unter anderem die Mitschuld an teilweise schlimmen Schicksalen. So soll es zu Todesfällen gekommen sein, die im Zusammenhang mit bestimmten sozialen Netzwerken stehen. Unter anderem gehe es um ein an Magersucht leidendes Mädchen, welches sich Zugriff auf Instagram verschafft hat, obwohl es noch nicht das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Auf der Plattform wurden dem Mädchen dann, gesteuert durch den Algorithmus, viele Inhalte angezeigt, die Magersucht verherrlichen. Ein Jugendlicher soll sich das Leben genommen haben, weil er bei einem Online-Glücksspiel verloren hat, zwei weitere sind bei einem Verkehrsunfall gestorben. Eine Snapchat-Funktion, welche die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt, soll dazu verleitet haben schnell zu fahren. 

Sammelklagen stellen allerdings nicht nur Eltern von Jugendlichen, sondern auch Schulen wurden von Anwaltskanzleien überzeugt, sich den Klagen anzuschließen. Die Schulen stellen die Netzwerke als public nuisance (öffentliches Ärgernis) dar, was Kinder süchtig macht und die Disziplin in der Schule untergräbt, sowie psychische Krankheiten der Kinder zur Folge hat. 

Anwendungen bieten zu wenig Schutz

Der konkrete Vorwurf an die sozialen Netzwerke ist, dass sie ihre Seiten entweder fahrlässig oder absichtlich so gestalten, dass sie süchtig machen und Minderjährigen Inhalte angezeigt werden, die Gefahrenpotenzial bieten. 

Die Konzerne streiten diese Vorwürfe ab, und geben an, großen Wert auf Kinder- und Jugendschutz zu legen. Sie sind zudem der Auffassung, dass die Klagen unzulässig seien. Tatsächlich regelt das Gesetz in den USA, dass Webseitenbetreiber in der Regel nicht für die Inhalte verantwortlich sind, wenn sie von Dritten gepostet werden. 

Die klagenden Parteien sind allerdings der Auffassung, dass die Gestaltung der Netzwerke mit ihren Algorithmen mitverantwortlich sind, unabhängig davon, welcher konkrete Inhalt gepostet wird. Es ist allerdings fraglich, ob die Klagen Erfolg haben, der Supreme Court entschied erst im Februar, dass die Algorithmen bei Twitter nicht als aktive Beihilfe zur Verbreitung bestimmter Inhalte einzustufen sind.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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