Kurzmeldung

Zu viel THC - Kunden sollen Tee zurückbringen

Veröffentlicht: 27.07.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 27.07.2023
Hanftee

Hanfprodukte erfreuen sich großer Beliebtheit, auch wenn die Cannabislegalisierung noch bevorsteht. In der Regel handelt es sich dabei allerdings um unbedenkliche CBD-Produkte, die nicht unter das Betäubungsmittelschutzgesetz fallen. Ein Tee-Hersteller musste sein Produkt jetzt zurückrufen, da es einen zu hohen THC-Gehalt hatte, wie der Spiegel berichtet. 

Betroffen ist der Tee „Hemp & Herbs Hanf Kräutertee“, der von Dutch Harvest und Claus Reformwarenladen verkauft wurde. Die Charge A 105 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28. Oktober 2023 enthält einen zu hohen THC-Gehalt, sodass das Produkt unter das Betäubungsmittelschutzgesetz fällt. Verbraucher:innen sind angehalten, das Produkt zurück zu bringen. 

Freiheitsstrafe für den Verkauf von Hanftee

Ein zu hoher THC Gehalt wurde bereits 2020 Teehändlern zum Verhängnis, wir berichteten.  Hier wurde ebenfalls ein Hanftee verkauft, der unter das Betäubungsmittelschutzgesetz fiel. Allerdings handelte es sich in diesem Fall nicht nur um ein Problem einer Charge, sondern um einen regelmäßigen Verkauf des Tees. 

Ob der aktuelle Fall auch strafrechtliche Konsequenzen für die Verkäufer hat, ist noch nicht bekannt. 

 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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