Wir wurden gefragt

Absoluter Anreisestopp auf dem Wacken: Wird mir mein Ticket erstattet?

Veröffentlicht: 02.08.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 03.08.2023
Wacken Fans im Schlamm

Festivals und Konzerte sind nicht selten von den Witterungsverhältnissen abhängig. Von dieser simplen Wahrheit sind aktuell auch zahlreiche Metalheads betroffen, denn das Wacken hat einen absoluten Anreisestopp verhängt. Hintergrund ist der hohe Niederschlag. Auf ihrer Facebookseite haben die Veranstalter bereits angekündigt, dass das Thema Rückerstattung geprüft und eine zeitnahe Rückmeldung an die geben werde, die es nicht auf das Gelände schaffen. Aber: Wie schaut es eigentlich rechtlich aus?

Update 3. August 2023
Gestern wurde auf der Facebook-Seite der Veranstaltung bekannt gegeben, dass alle, die aufgrund des Anreisestopps nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, den Ticketpreis erstattet bekommen. Nähere Informationen zum Rückerstattungsprozess sollen zeitnah folgen.

Ein Blick in die AGB

In den AGB heißt es: „Wird das Wacken Open Air abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

Das Wacken Open Air wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Wacken Open Air sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen.“

Aktuell haben wir es aber mit einer Besonderheit zu tun: Das Festival wurde (noch nicht) abgesagt. Es dürfen lediglich keine neuen Personen mehr anreisen. Das heißt, dass der Veranstalter seine vertragliche Pflicht nicht erfüllt. Was ist aber, wenn wie hier es schlicht nicht möglich ist, diese Pflicht zu erfüllen? Immerhin wurde der Anreisestopp nicht aus Spaß an der Freude verhängt, sondern aus Sicherheitsgründen. 

Hier greift das Gesetz und das besagt, dass der Ticketpreis erstattet werden muss, wenn die Leistung nicht erbracht wird. 

Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz?

Was ist jetzt aber mit bereits bezahlten Hotelzimmern, Zugtickets oder bereits verfahrenen Sprit? All das sind Kosten, die Metalheads, die es nicht auf das Gelände geschafft haben, aktuell noch tragen. Besteht hier eine Chance auf Schadensersatz? Das kommt darauf an. In den AGB begrenzen die Veranstalter die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Am Ende wird es also um die Frage gehen, ob die Veranstalter das Festival schon eher hätten absagen müssen. 

Was passiert, wenn das Festival komplett abgesagt wird?

Aktuell wird viel darüber diskutiert, ob das Festival nicht komplett abgesagt wird. Die Veranstalter tauschen sich laut eigenen Angaben dazu mit den Behörden tagesaktuell aus. Wird die Veranstaltung von der Behörde oder aufgrund eines Unwetters abgesagt, handelt es sich um höhere Gewalt. In so einem Fall müssen die Tickets ebenfalls erstattet werden, aber ein Anspruch auf Schadensersatz gibt es in der Regel nicht, da die Veranstalter nichts dafür können. 

Erfolgt die Erstattung inklusive der Vorverkaufsgebühren?

In den AGB steht, dass bei einer Absage eine Erstattung ohne Vorverkaufsgebühren erfolgt. Aber: Geht das überhaupt? Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zu Eventim sieht es so aus, als müssten Vorverkaufsgebühren mit erstattet werden. Ein pauschaler Ausschluss, wie er in den Wacken-AGB vereinbart wird, ist jedenfalls meistens schwierig und setzt sich nicht immer vor Gericht durch.

Muss ich mich mit einem Gutschein zufriedengeben?

Sollte im Rahmen des Erstattungsprozesses ein Gutschein angeboten werden, so muss dieser nicht akzeptiert werden. Die Gutscheinlösung, wie sie zu Corona eingeführt wurde, gilt so nicht mehr. Entsprechend ist es eher Kulanz durch die Metalheads, wenn ein Gutschein akzeptiert wird. 

Was ist mit dem Guthaben zu Cashless Payment?

Auf dem Wacken kann mittels Cashless Payment kontaktlos bezahlt werden. Dafür wurde vorher teilweise Geld auf die Bänder geladen. Dieses muss ebenfalls erstattet werden.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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