Eure Frage der Woche

Was ist denn jetzt das Problem mit der Musiknutzung auf Instagram?

Veröffentlicht: 21.03.2024 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 21.03.2024
Instagram-Logo auf Smartphone. Neben dem Smartphone liegt ein Kopfhörer
Auf Instagram könnt ihr wöchentlich abstimmen, zu welchem Thema ihr euch ein Video wünscht. Das Video zur aktuellen Frage findet ihr bereits auf unserem Kanal. Hier gibt es jetzt noch einmal die ausführliche Antwort zum Nachlesen. 

 

Wer auf Instagram einen Account betreibt, kann seine Beiträge mit Musik hinterlegen. Dabei stehen Nutzer:innen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Zum einen können sie selbst Musik hochladen. Zum anderen stellt Instagram Werke über die Musikbibliothek zur Verfügung. Dabei handelt es sich sowohl um bekannte Musikstücke als auch um einfache Hintergrundsounds. In der Theorie filtert Instagram das Angebot. Ein privater Account bekommt mehr und andere Stücke angezeigt als ein Business-Account. 

Allerdings fällt dabei auf, dass auch von Business- und Creator-Accounts – also Konten, die vor allem kommerzielle Inhalte teilen – verschiedene, aktuelle Songs aus der Bibliothek genutzt werden. Kann das ein Problem werden?

Kommerzielle Nutzung kostet im Normalfall

Normalerweise müssen Unternehmen für die kommerzielle Nutzung von Musik ordentlich Lizenzgebühren zahlen. Auf Instagram wird die Musik aber kostenlos angeboten. Na gut, dann hat Instagram beziehungsweise die Muttergesellschaft Meta halt ordentlich was bei den Rechteinhaber:innen herausgeschlagen? Ganz so einfach ist es leider nicht: Wir wissen nämlich nicht, was genau in den Lizenzvereinbarungen zwischen der Social-Media-Plattform und den Rechteinhaber:innen steht. Daher müssen wir uns blind darauf verlassen, dass schon alles so hinhauen wird.

Die Abmahnung erhält nicht Instagram

Gehen wir davon aus, dass Instagram aus Versehen einen falschen Song für die kommerzielle Nutzung zur Verfügung stellt. Solche Fehler sollen nicht, können aber passieren. Wird ein solcher Song dann beispielsweise zur Bewerbung eines Produktes in einer Story eingebunden, kann es zu einer urheberrechtlichen Abmahnung kommen. Diese Abmahnung wird allerdings nicht an Instagram, sondern an die Person hinter dem Account geschickt. Das ist auch ganz logisch: Immerhin hat diese Person den Song ohne gültige Lizenz verbreitet. In der Folge müsste diese Person die Kosten der Abmahnung tragen sowie eine Unterlassungserklärung abgeben. Hinzu kommt, dass sie sich möglicherweise schadensersatzpflichtig macht. So kommen schnell mal Kosten im vierstelligen Bereich zusammen.

Es trotzdem riskieren?

Dieses Problem scheint bisher aber eher theoretischer Natur zu sein. Abmahnungen dieser Art sind uns jedenfalls nicht bekannt. Instagram scheint die Musikbibliothek gut zu pflegen. Wer einen Business- oder Creator-Account betreibt, muss also abwägen, in welchem Umfang Songs aus der Musikbibliothek genutzt werden sollen. Vorsichtig sollte man auf jeden Fall bei aktuellen und sehr bekannten Songs sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch einfach auf die Soundcollection von Facebook zurückgreifen. Diese erlaubt ausdrücklich die kommerzielle Nutzung und das auch auf Instagram.  

Keine Lust zu Lesen? Dann schau dir hier einfach in aller Kürze unser Video zum Thema an:

Anzeige: Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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