Wir wurden gefragt: Darf ich als Hersteller mit meiner eigenen UVP werben?

Veröffentlicht: 26.03.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 08.04.2015

Viele nutzen sie in ihrem Online-Angebot: die UVP (Unverbindlichen Preisempfehlungen), um zu demonstrieren, welchen guten „Fang“ der Kunde jetzt machen kann… Ein Online-Händler, der gleichzeitig Hersteller ist, darf mit Unverbindlichen Preisempfehlungen aber nicht ohne Weiteres werben.

Fragen© Jan Engel / Fotolia.com

Hersteller hat alleiniges Vertriebsrecht

Ein ausdrückliches Verbot gibt es für Hersteller nicht, mit einer eigenen UVP zu werben, wenn sie ihre Produkte ausschließlich selbst vertreiben. Heranzuziehen ist jedoch folgendes Urteil „Ein Händler, der im Inland das Alleinvertriebsrecht für eine bestimmte Markenware hat, wirbt irreführend, wenn er […] einer nur ihm gegenüber ausgesprochenen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers einen eigenen niedrigeren Preis gegenüberstellt (Preisempfehlung bei Alleinvertrieb).“ Das hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28.06.2001, Az.: I ZR 121/99) entschieden.

Da schon die Preiswerbung mit einer UVP bei einem Alleinvertrieb als irreführend angesehen wird, kann für die Werbung des Herstellers, der seine Produkte selbst verkauft, nichts anderes gelten. Der Hersteller darf daher ebenfalls nicht mit einer eigenen UVP werben.

Grund ist, dass die Bezugnahme auf eine UVP generell eine Preisgünstigkeit im Marktvergleich suggeriert. Der Hersteller kann seine UVP jedoch selbst festlegen, weshalb die Gefahr einer willkürlich hohen Festsetzung und des damit einhergehenden Missbrauchs nahe liegt. Der Kunde bekommt dann den irrigen Eindruck einen „guten Fang“ gemacht zu haben, obwohl dem gar nicht so ist.

Hersteller hat kein alleiniges Vertriebsrecht

Anders sieht die Lage aus, wenn der Hersteller seine Ware nicht allein vertreibt, sondern auch anderen Händlern der Verkauf seiner Produkte gestattet ist. In solchen Fällen gibt es tatsächlich eine Mehrheit von Händlern und einen Markt, für den die Empfehlung eine Orientierungshilfe darstellt. Rechtsprechung gibt es zu dieser Alternative bisher aber nicht.

Antwort:

Nein, ein Hersteller darf nicht mit seiner eigenen UVP werben, wenn er die Produkte allein vertreibt.

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