Vorsicht - Werbung mit CE-Kennzeichen

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Die CE-Kennzeichnung ist eine nach dem Recht der europäischen Union vorgeschriebene Kennzeichnung für freiverkehrsfähige Industrieerzeugnisse. Viele Onlinehändler sind arglos und übernehmen das CE-Kennzeichen in die Artikelbeschreibung der entsprechenden Produkte. Abmahnungen sind die Folge.

Die CE-Kennzeichnung ist eine nach dem Recht der europäischen Union vorgeschriebene Kennzeichnung für freiverkehrsfähige Industrieerzeugnisse.

Vom Hersteller angebracht bedeutet sie, dass das Produkt europäischen Vorgaben und Normen entspricht. Nur wenn die Kennzeichnung angebracht ist, dürfen die Produkte in den Verkehr gebracht werden. Die Anbringung des Siegels ist demnach für den Hersteller Pflicht.

Viele Onlinehändler sind arglos und übernehmen das CE-Kennzeichen in die Artikelbeschreibung der entsprechenden Produkte.

Die Rechtsprechung bewertet diese Angabe jedoch als Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da die Anbringung des Siegels Pflicht ist und insbesondere keine weitere Qualitätsprüfung der Ware selbst stattfindet.

Der Hinweis auf ein CE-Kennzeichen wird deshalb in der Praxis regelmäßig abgemahnt und von den Gerichten als wettbewerbswidrig angesehen (LG Stendal, Urteil vom 13.11.08 - 31 O 50/08 -, Landgericht Darmstadt, Urteil vom 19. 02.10 – 15 O 327/09 -, , LG Münster, Urteil vom 02.09.10 - 025 O 65/10-.

Überprüfen Sie deshalb Ihre Internetauftritte und Artikelbeschreibungen und entfernen Sie jeweils Hinweise auf das CE-Kennzeichen.

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