Internationale Entsorgungs- und Lizenzierungsbestimmungen für Direktversender und Online-Shops

Veröffentlicht: 11.07.2014 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 11.07.2014

Online-Händler, die international Tätig sind sehen sich mit vielen verschiedenen Gesetzen und deren Umsetzungen konfrontiert. So müssen Online-Shops zum Beispiel bei der Entsorgung von Verpackungen, Altgeräten und Batterien entsprechende Entsorgungs-Lizenzen für den Im- und Export vorweisen können, die auch in Europa leider nicht einheitlich geregelt sind.

Logo deutsche Recycling

Beachtung nationaler Regelungen

Die nationalen Bestimmungen hinsichtlich Registrierungsmöglichkeiten und -pflichten für Direktversender und Online-Händler basieren zwar auf derselben EU-Gesetzgebung, unterscheiden sich jedoch in der jeweiligen Ausgestaltung und Umsetzung teilweise deutlich und sind somit sehr zeitintensiv und mit viel Aufwand verbunden.

In den meisten europäischen Ländern gelten Online-Händler als sogenannte Erstinverkehrbringer von Produkten und sind somit die Verpflichteten im Sinne der relevanten Verordnungen für Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien. Im Rahmen des Verursacher-Prinzips ergeben sich dadurch Entsorgungs- und Lizenzierungsanforderungen nicht nur im Rahmen des Exports, sondern auch für Importe von z.B. elektronischen bzw. elektrischen Geräten, die aus dem Ausland eingeführt und beispielsweise auf dem deutschen Markt vertrieben werden. Da eine zentrale und einheitliche Melde- und Registerstelle auf europäischer Ebene nicht existiert, gibt es in Deutschland und auch in allen anderen europäischen Ländern nationale Einzelverpflichtungen in den oben genannten Bereichen.

Dies hat konkret zur Folge, dass ein Online-Händler, der batteriebetriebene Elektrogeräte und LED´s aus Asien importiert und in Deutschland verkauft, den Bestimmungen des deutschen ElektroG (Elektrogesetz), der deutschen VerpackV (Verpackungsverordnung) und des deutschen BattG (Batteriegesetz) unterliegt. Beim Export in andere Länder gelten analog hierzu die nationalen Bestimmungen in den jeweiligen Bereichen.

Zusätzliche Reporting- und Meldeanforderungen

Neben den anfallenden länderspezifischen Recyclingkosten kommt in der operativen Umsetzung noch eine Vielzahl unterschiedlicher Reporting- und Meldeanforderungen für die jeweiligen Unternehmen hinzu.

Über den Autor

Lukas Ebbert ist Key Account Manager bei der Deutschen Recycling und betreut unter anderem das Segment Online-Shops. Als Full-Service-Dienstleister bietet die Deutsche Recycling GmbH Ihren Partnern im Rahmen eines Compliance Checks die Analyse der firmenspezifischen Verpflichtungen und Kostenstrukturen in den Themenfeldern Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien an – in Deutschland und auch weltweit. 

Darauf aufbauend kümmert sich das Unternehmen um die rechtssichere, effiziente und kostenoptimale operative Abwicklung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben wie Registrierung, Lizenzierung, Kommunikation, Reporting, Rechnungsprüfung etc. All dies geschieht im Rahmen von einfachen und transparenten Länder-Lizenzierungspaketen.

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