Poststreik: Herausgabe liegengebliebener Sendung von Gericht abgelehnt (Update)

Veröffentlicht: 06.07.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.07.2015

Seit Wochen geht nichts mehr bei der Deutschen Post… Briefe liegen verwaist in Versandlagern. Auch Pakete erreichen ihre Empfänger nur spärlich. Der schon seit Wochen andauernde Poststreik macht den meisten Menschen mehr als zu schaffen. Müssen wichtige Fristsachen versendet werden, kann man sich auf die Deutsche Post jedenfalls nicht mehr verlassen. Update: StudiMed hat den vollständigen Beschluss des Gerichts zur Verfügung gestellt.

Briefkasten

(Bildquelle Briefkasten: Andrey_Popov via Shutterstock)

Für Unternehmen kann die aktuelle Situation im Poststreik existenzbedrohend sein, wenn es auf die Einhaltung wichtiger Fristen ankommt. So geht es beispielsweise dem Kölner Unternehmen StudiMed. Das Unternehmen ist auf die Vermittlung von Medizinstudienplätzen an ausländischen Universitäten spezialisiert. Auch hier kommt es auf die Einhaltung wichtiger Fristen an. Gehen die entsprechenden Studien-Formulare bei den jeweiligen ausländischen Universitäten nicht rechtzeitig ein, können die zukünftigen Studenten wegen des Fristversäumnisses ihr Studium möglicherweise nicht aufnehmen. Sowohl für die betroffenen Studenten als auch das Unternehmen eine nicht hinnehmbare Situation.

Für StudiMed wurde die Situation schließlich zur akuten Gefahr, denn wichtige fristgebundene Studienunterlagen drohten aufgrund des Streiks nicht rechtzeitig bei den Universitäten anzukommen. StudiMed reichte schließlich vor dem Amtsgericht Köln eine einstweilige Verfügung ein. Ziel des Antrages ist die Herausgabe liegengebliebener Bewerbungsunterlagen, um sie noch auf anderem Wege versenden zu können.

Bei wichtigen Fristen sollten andere Dienstleister für den Versand gewählt werden

Bislang hatte der Studienplatzvermittler jedoch kein Glück mit seinem Eilantrag. Das Amtsgericht Köln wies den Herausgabeantrag am Dienstag zurück. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen uns derzeit jedoch nicht vor. Mit der Zurückweisung wird sich StudiMed letztlich aber nicht abfinden. Mittlerweile soll das Unternehmen gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt haben.

Das Verfahren von StudiMed zeigt, welche Folgen der Streik für Unternehmen haben kann. Auch im Gesundheitssektor melden sich Betroffene zu Wort. Solange der Streik andauert, sollten wichtige Fristsachen mit anderem Transportdienstleistern oder per Expressbrief übersendet werden. Letztere sollen vom Streik nicht betroffen sein.

Update, 06.07.2015: Der vollständige Beschluss wurde veröffentlicht

Im Anschluss an unseren Artikel hat uns StudiMed den vollständigen Beschluss des Gerichts zur Verfügung gestellt. In den Beschlussgründen heißt es, StudiMed habe nicht ausreichend glaubhaft machen können, dass tatsächlich Post versendet worden sei, die nicht angekommen ist. Sowohl für das betroffene Unternehmen StudiMed als auch deren Rechtsbeistand eine realitätsfremde Begründung.

Das Amtsgericht Köln ließ außerdem die viel interessantere Frage offen, ob ein Rechtsanspruch auf die Herausgabe der Postsendungen besteht.

In dieser Woche soll es voraussichtlich zu einer mündlichen Verhandlung kommen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.